Anteil der Normalarbeitsverhältnisse blieb 2017 stabil
Archivmeldung vom 27.08.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Zahl der Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis lag 2017 bei rund 25,8 Millionen Personen. Das waren 116 000 Personen mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, blieb der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen mit 69,3 % relativ stabil (2016: 69,2 %).
Zu den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern zählen abhängig Beschäftigte mit einer unbefristeten und voll sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden umfasst und direkt für den Arbeitgeber ausgeführt wird.
Die Zahl der Kernerwerbstätigen insgesamt stieg 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % auf 37,2 Millionen Personen. Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Enthalten sind dabei neben den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern auch atypisch Beschäftigte und Selbstständige.
Die Zahl der atypisch Beschäftigten stieg 2017 zwar leicht auf 7,7 Millionen Personen an, ihr Anteil an den Kernerwerbstätigen blieb mit 20,8 % allerdings nahezu unverändert (2016: 20,7 %). Frauen sind mit 30,5 % nach wie vor wesentlich öfter atypisch beschäftigt als Männer (12,2 %). Zu den atypisch Beschäftigten zählen befristet Beschäftigte (6,9 %), Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden (12,9 %), geringfügig Beschäftigte (5,9 %) sowie Beschäftigte in Zeitarbeit (2,5 %). Die einzelnen Erwerbsformen der atypisch Beschäftigten lassen sich nicht zur Gesamtzahl der atypisch Beschäftigten aufsummieren, da sich die Gruppen überschneiden.
Die Zahl der Selbständigen unter den Kernerwerbstätigen ging leicht zurück auf knapp 3,6 Millionen. Ihr Anteil sank 2017 auf 9,7 % (2016: 9,9 %).
Methodischer Hinweis:
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Ab dem Berichtsjahr 2017 werden in den Ergebnissen des Mikrozensus zum Arbeitsmarkt Personen in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr berücksichtigt. Die Ergebnisse beziehen sich nur noch auf die Bevölkerung am Hauptwohnsitz in Privathaushalten. Zudem wurde die Erfassung der Zeitarbeit von einer freiwilligen Auskunft auf eine Auskunftspflicht umgestellt. Durch diese Umstellungen ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2017 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)