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Initiative "Kleiner Mittelstand": Neues Kreditprogramm für kleinere Gründungsvorhaben

Archivmeldung vom 27.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die KfW Mittelstandsbank fasst ihre beiden Kreditprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" zum 1. Januar 2008 in einem neuen Produkt, dem "KfW-StartGeld", zusammen. Nachdem die KfW Mittelstandsbank bereits zum 1. Januar dieses Jahres die Zinsen in diesen beiden Programmen um rund 30 % gesenkt hatte, ist dies nun ein Schritt, um mehr Transparenz in diesem Produktsegment zu erreichen.

Gleichzeitig werden neue Akzente gesetzt, die zu einer Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Gründern und kleinen Unternehmen führen sollen. Insbesondere Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf haben es häufig besonders schwer, eine geeignete Finanzierung zu erhalten.

"Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 1,1 Millionen Gründer den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Unsere Volkswirtschaft ist dringend auf sie angewiesen. Damit gute Ideen und der Mut zum Unternehmertum nicht vorzeitig ausgebremst werden, setzen wir uns besonders für Gründer und den kleinen Mittelstand ein", sagt Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. Die Erneuerungen im Kleinkreditsegment gehören zu der zu Beginn dieses Jahres ins Leben gerufenen KfW-Initiative "Kleiner Mittelstand".

Einige wesentliche Produktmerkmale des "KfW-StartGelds" im Überblick:

  • Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Antragsstellung möglich von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
  • Kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich
  • Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.

Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.

Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den Mittelstand (Gründungen und bestehende Unternehmen) mit rund 22 Mrd. EUR. Allein an Gründer wurden rd. 15.000 Kredite mit einem Volumen von knapp 2,2 Mrd. EUR vergeben.

Quelle: Pressemitteilung KfW


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