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Sanktionen gegen Russland: Unwissenheit schützt nicht vor Strafen

Archivmeldung vom 24.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de

Die Sanktionslisten der EU und der USA werden immer länger. Damit steigt auch die Gefahr von herben Strafen für deutsche Unternehmen, die sich im Russlandgeschäft engagieren. Dass mit Firmen, die auf der Sanktionsliste stehen, keine Geschäfte gemacht werden dürfen, ist eindeutig. Dazu gehören die auf der Krim beheimateten Unternehmen Feodsija und Tschernomorneftegas.

Schwierig wird es allerdings, wenn einzelne Personen auf der Sanktionsliste stehen: "Deutsche Unternehmen dürfen nicht Geschäfte mit Firmen abzuschließen, an denen Personen auf der EU-Sanktionsliste mehrheitlich beteiligt sind, also ein Aktienpaket von mindestens 50% halten. Oder die einen entscheidenden Einfluss ausüben. Der kann gegeben sein, wenn ein enges Familienmitglied der mit Sanktionen belegten Personen ein russisches Unternehmen leitet.

Geschäftsmodelle, bei denen Familienangehörige als Strohmänner eingesetzt werden, sind in Russland ein weitverbreitetes Phänomen", erklärt Bernd Hones, Repräsentant von Germany Trade & Invest in Moskau. Entscheidend sei es jetzt herauszufinden, wer genau hinter welchen russischen Unternehmen steht.

Die Sanktionsliste der USA ist bedeutend länger als die der EU. Auch sie ist für deutsche Unternehmen wichtig. Denn grundsätzlich gilt: Firmen mit Sitz in den USA dürfen zu sanktionierten Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen mehr pflegen. Verstößt eine in den USA ansässige Firma gegen dieses Verbot, muss sich nicht nur die Firma, sondern sogar deren Geschäftsführer persönlich vor US-Gerichten dafür verantworten. Das gilt auch für Tochterfirmen deutscher Konzerne mit Sitz in den USA, die weiterhin mit sanktionierten Unternehmen oder Geschäftsleuten zusammenarbeiten. Egal ob wissentlich oder unbewusst.

Deutsche Firmen müssen deswegen besonders vorsichtig sein: "Sind meine Exporte abgesichert? Muss ich den Export beim BAFA prüfen lassen? Mit wem mache ich eigentlich meine Geschäfte? Wie genau ist der Wortlaut der Klauseln für höhere Gewalt und Kündigung in meinen Verträgen? Solche Fragen sollte sich jeder Russland-Manager stellen", so Bernd Hones weiter.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=1018520.html

Quelle: Germany Trade and Invest (ots)

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