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Die Deutsche Bahn wehrt sich: Widerspruch gegen gerichtliche Mahnbescheide eingelegt

Archivmeldung vom 24.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Deutsche Bahn AG
Bild: Deutsche Bahn AG

Im Rechtsstreit um überhöhte Trassengebühren wehrt sich die Deutsche Bahn (DB) gegen Millionenforderungen von Nahverkehrsverbünden. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt. Gegen entsprechende Mahnbescheide der Amtsgerichte Mayen (Rheinland-Pfalz) und Hagen (NRW) hat die DB Widersprüche eingelegt. Das haben die Direktoren der Gerichte, Bernd Schmickler (Mayen) und Oliver Hoffmann (Hagen), der Zeitung bestätigt. Es komme jetzt zum Prozess vor dem Landgericht Frankfurt, sagte Hoffmann dem Westfalen-Blatt.

Ein Termin stehe aber noch nicht fest. Frankfurt ist der Sitz der Bahntochter DB Netz AG. Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an die DB Netz AG zahlen müssen. Die Gebühren werden den Eisenbahnunternehmen von den jeweiligen Nahverkehrsverbünden erstattet. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe hat von der Bahn für die Jahre 2009 bis 2011 per Mahnbescheid rund 22 Millionen Euro zurück gefordert. Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (Koblenz) verlangt von der DB per Mahnbescheid, eine Rückzahlung von elf Millionen Euro, schreibt die Zeitung. Die Bahn hatte seit 2003 in den Trassenpreisen sogenannte Regionalfaktoren, Zuschläge für unrentable Schienenstrecken, eingerechnet. Diese Zuschläge verteuerten die Trassenpreise zum Beispiel in Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent. Die Bundesnetzagentur hatte die Regionalfaktoren im März 2010 für ungültig erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Januar 2012 in Urteilen festgestellt, dass die Billigkeit (Gerechtigkeit) der Infrakstrukturgebühren, die die Bahn erhebt, durch Zivilgerichte überprüfbar ist. Die Bahn hält die Erhebung der Zuschläge für rechtmäßig. Die Bahn sei sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, Regionalfaktoren anzurechnen, sagte eine Bahnsprecherin dem Westfalen-Blatt. Auch das Land Sachsen-Anhalt fordert von der Bahn zu viel gezahlte Trassengebühren in Höhe von bis zu 110 Millionen Euro zurück. Die Rückzahlung wurde ab 2007 berechnet. Der Rechtsweg wurde bereits angedroht, schreibt die Zeitung. Derzeit laufen noch Verhandlungen zwischen der Bahn und dem Land. Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe mit Sitz in Dresden erwägt in Sachen Trassenpreise ebenfalls rechtliche Schritte gegen die Bahn. Die Rückforderung belaufe sich auf 2,5 Millionen Euro für das Jahr 2010, sagte Verbandssprecher Christian Schlemper der Zeitung.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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