Tesla darf nicht mehr mit Begriff „Autopilot“ werben
Archivmeldung vom 15.07.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGemäß dem Urteil des Landgerichts München I darf das amerikanische Unternehmen Tesla nicht mehr mit dem Begriff „Autopilot“ für seine Autos werben. Dies teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.
Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "Auch einige weitere Werbeaussagen, die mit autonomem Fahren zu tun haben, wurden dem derzeit wertvollsten Autohersteller der Welt verboten. Damit gab das Landgericht einer Klage der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang statt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Wettbewerbszentrale die nötige Sicherheitsleistung von 100.000 Euro erbringt, um das Urteil trotzdem sofort vollstreckbar zu machen, will sie nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden.
Die Behörde hatte in ihrer Klage darauf hingewiesen, dass Tesla mithilfe der Werbung den Eindruck mache, dass seine Fahrzeuge mit einem Fahrerassistenz-Paket „bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften“. Dies könne das amerikanische Unternehmen derzeit nicht erfüllen, denn seine Autos könnten aus technischer Sicht ohne Fahrer kaum auskommen. Zudem dürften sie es auch rechtlich nicht. Darum sei die Werbung von Tesla aus der Sicht der Behörde irreführend."
Quelle: Sputnik (Deutschland)