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Vorsicht, Umwelt! Unternehmen tappen in die Haftungsfalle

Archivmeldung vom 09.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Iwona Golczyk / pixelio.de
Bild: Iwona Golczyk / pixelio.de

Einige Gesetze und Richtlinien, die aus Brüssel kommen, durchlaufen einen langen Prozess, bis sie von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Dann jedoch können sie die Betroffenen mit voller Härte treffen. Der weltweit führende Versicherungsmakler Aon warnt jetzt Unternehmen vor einer EU-Umweltrichtlinie, die erhebliche Sprengkraft besitzt. Danach haften Unternehmen im Falle eines durch sie verursachten Schadens an der Umwelt mit empfindlichen Summen für die Wiedergutmachung. Was die wenigsten Firmen wissen: Die Richtlinie ist bereits in Kraft. Die Unternehmen sind in der Haftungsfalle.

"Wir stoßen immer wieder auf großes Unverständnis, wenn wir unsere Kunden über die möglichen Auswirkungen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie informieren", sagt Martina Wunderlich, Umweltexpertin von Aon in Deutschland. Inzwischen sei die Richtlinie, von der Öffentlichkeit und den Unternehmen größtenteils unbeachtet, in Deutschland rechtskräftig eingeführt worden. Dies liege an dem langen juristischen Verfahren, mit dem jedes EU-Mitglied die neue Verordnung im eigenen Land umsetzt. Denn die Richtlinie stamme aus dem Jahr 2004. Bis 2007 sollte sie ursprünglich in allen EU-Ländern eingeführt werden. Erst langsam zögen die letzten Länder jetzt jedoch mit der Umsetzung nach. Inhalt der Richtlinie: Verursacht ein Unternehmen einen Schaden an schützenswerten Arten und Lebensräumen, haftet es - und zwar ohne Verschulden und ohne Höchstgrenzen. Das gilt europaweit für alle Niederlassungen und alle Unternehmensarten. Hiervon betroffen sind besonders Unternehmen, die gleich mehrere Niederlassungen im europäischen Ausland betreiben, von denen produktionsbedingt nachhaltige Gefahren für die Umwelt ausgehen können. "Erst jetzt werden die weitreichenden Konsequenzen deutlich", so Aon-Expertin Wunderlich. Als Beispiel nennt sie einen Schaden aus dem Jahr 1996. Damals gab es bei einem Unternehmen ein Feuer in einem Lagerhaus für Pestizide. Die Schadenhöhe damals: 11.400 Euro. Der gleiche Schaden heute - unter Berücksichtigung der Umwelthaftungsrichtlinie: 4,5 Millionen Euro. Wunderlich: "Als deutsches Unternehmen mit einer Niederlassung im Ausland kann einem da schon mulmig werden."

Die Aon-Expertin bietet den Firmen daher umfangreiche Umweltchecks für alle europäischen Niederlassungen an: "Wir schauen uns die Umgebungen aller Unternehmensniederlassungen an, kommen je nach Anlagen- und Stoffarten auf den Betriebsgrundstücken zu belastbaren Kennzahlen, und stufen die Niederlassungen dann nach ihrer Umweltpriorität ein. Mit unserer Prüfung kommen die Unternehmen gleichzeitig ihrer Dokumentationspflicht nach, die ihnen durch die Umweltrichtlinie auferlegt wird." Die wichtigste Frage laute immer: Was befindet sich in der Nähe der Niederlassung? Gibt es zum Beispiel einen Nistplatz einer seltenen Vogelart? Laichen dort artengeschützte Wassertiere? Wachsen seltene Pflanzen? "Und am Ende der umfassenden Analyse beantworten wir gemeinsam mit unserem weltweiten Aon Umwelt-Netzwerk noch zwei wichtige Fragen: Hat das Unternehmen das Risiko versichert, dass diesen seltenen Arten Schaden zugefügt wird? Und: Was können Unternehmen tun, um die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens so gering wie möglich zu halten."

Quelle: Aon Holding Deutschland GmbH

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