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BGA gegen Abmahnmissbrauch: Datenschutzverstöße dürfen nicht abmahnfähig sein!

Archivmeldung vom 12.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: flown / pixelio.de
Bild: flown / pixelio.de

"Datenschutzverstöße dürfen nicht zum Geschäftsmodell einer Abmahn-Industrie werden. Dies muss dringend gesetzlich ausgeschlossen werden, um Rechtssicherheit gerade für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen. Die Handels- und Dienstleistungsunternehmen müssen vor einer drohenden Abmahnwelle geschützt werden, insbesondere wenn es sich nur um unerhebliche und geringfügige Verstöße handelt.

Sie leiden ohnehin noch unter den Unsicherheiten der Datenschutz-Grundverordnung. Gerade für Online-Händler ist das Abmahnrisiko durch die DSGVO nochmals gestiegen." Dies erklärte Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der Vorlage des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11. September 2018.

"Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung missbräuchliche Abmahnungen bekämpfen will. Entgegen der Empfehlung des Parlaments sieht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hierzu leider keine konkrete Regelung für den Datenschutz vor. Dies muss jetzt dringend nachgeholt werden", so Bingmann abschließend.

Quelle: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (ots)

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