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Große Koalition für besseren Datenschutz im Betrieb

Archivmeldung vom 07.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach der Datenaffäre bei der Deutschen Bahn fordern Politiker beider Koalitionsparteien, Gewerkschaften und Arbeitgeber eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Datenschutzes im Betrieb, streiten aber über den richtigen Weg.

"Wir brauchen ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz", sagte Gerald Weiß, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, dem Tagesspiegel am Sonntag. Der CDU-Politiker warnte jedoch vor Schnellschüssen. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", sagte Weiß.

Anders als Weiß will Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, den Arbeitnehmer-Datenschutz in die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes aufnehmen und noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. Präventive Überprüfungen von Beschäftigten bei Korruptionsverdacht sollen verboten werden, geschädigte Mitarbeiter  Schmerzensgeld verlangen dürfen, sagte Edathy dem Tagesspiegel am Sonntag.

Auch der DGB drängt auf schnelles Handeln. "Die beste Lösung wäre zweifellos ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock dem Tagesspiegel am Sonntag. "Sollte das aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr machbar sein, würden wir als schnellen Einstieg auch eine Ergänzung des bestehenden Bundesdatenschutzgesetzes akzeptieren."

Nach Meinung der Arbeitgeber ist das Bundesdatenschutzgesetz ohnehin der richtige Platz für datenschutzrechtliche Regelungen im Arbeitsleben. "Wir brauchen kein separates Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz", sagte Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Tagesspiegel am Sonntag. Aber auch die Arbeitgeber sehen Handlungsbedarf im Bereich des betrieblichen Datenschutzes: "Die geltenden Regelungen sind insbesondere für mittlere und kleine Unternehmen unüberschaubar", kritisierte Göhner.

Quelle: Der Tagesspiegel

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