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Flexi-Rente: Nicht alle Arbeitnehmer profitieren von Hinzuverdienst-Regeln

Archivmeldung vom 17.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: derateru / pixelio.de
Bild: derateru / pixelio.de

Von den Hinzuverdienst-Regeln bei der Flexi-Rente werden nach Angaben von Stiftung Warentest nicht alle Arbeitnehmer profitieren. "Es gibt auch Fälle, die sich mit der geplanten Flexi-Rente schlechter stellen", heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung für den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Der Abgeordneten-Ausschuss befragt am Montag bei einer Anhörung Experten zum Thema Flexi-Rente. Die Stiftung Warentest erkennt zwar an, dass "vermutlich die meisten Versicherten von den neuen Regeln profitieren". Dies gelte vor allem für diejenigen "mit durchschnittlicher oder niedriger Altersvollrente". Diese hätten "größere Spielräume für den Hinzuverdienst".

Bei höheren Altersvollrenten könnten sich im Vergleich zum bestehenden Recht jedoch "je nach Höhe des Hinzuverdienstes deutliche Nachteile ergeben". Die Verbraucherschützer rechnen mit zwei Musterfällen: Zwei Versicherte gehen mit 63 zwei Jahre vor ihrer Regelaltersrente November 2017 in Rente und nehmen dafür Abschläge in Kauf. Der eine kommt auf eine monatliche Rente von etwa 1.040 Euro. Dieser ist nach Angaben der Stiftung bis dem recht hohen Hinzuverdienst von 2.905 Euro mit der neuen Flexi-Rente besser gestellt.

Für ihn könne teilweise eine um fast 200 Euro höhere Teilrente herausspringen als nach altem Recht. Auch für den anderen Versicherten mit einer Altersrente von um die 1.300 Euro könne die Neuregelung finanzielle Vorteile bringen. Etwa ab einem Hinzuverdienst von 2.150 Euro würde die Teilrente allerdings geringer ausfallen als nach geltendem Recht. "Bei einem Hinzuverdienst von 2.480 Euro wäre die Teilrente rund 170 Euro niedriger als jetzt", schreiben die Finanzexperten.

Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, schlägt deshalb vor, den Zuverdienst nur dann anzurechnen, "wenn die Summe aus Zuverdienst und Teilrente das vorherige Einkommen nicht überschreitet. So stellen sich ausnahmslos alle Beschäftigen besser als nach ge! ltender Lage." 2015 hatten die Teilrente nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gerade einmal gut 4.000 Versicherte in Anspruch genommen.

"Wenn nun bei der Teilrente sogar Verschlechterungen drohen, werden erst recht nicht mehr Beschäftigte dieses Instrument in Anspruch nehmen", sagte Kurth der SZ. Bislang gelten für Frührentner, die sich vorzeitig aus dem Arbeitsleben zurückziehen und dafür Abschläge von ihrer Rente hinnehmen müssen, recht starre Hinzuverdienst-Regeln. Diese will die Koalition will mit dem Flexi-Rentengesetz ändern, das Anfang Juli 2017 in Kraft treten soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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