Studie: Hartz-IV-Regelsatz zu niedrig für Stromkosten
Archivmeldung vom 16.02.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLaut einer Studie des Online-Portals "Check24" liegen die jährlichen Stromkosten von Hartz-IV-Empfängern um 29 Prozent über der zustehenden Energiepauschale. Die Empfänger müssten im Bundesdurchschnitt eine Kostenlücke von 116 Euro überbrücken, teilte das Vergleichsportal am Montag mit.
In Rheinland-Pfalz und den neuen Bundesländern ist die Differenz wegen höherer Stromkosten größer als im Westen Deutschlands, heißt es in der Studie weiter.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet die Studie als "skandalösen Beleg für eine verfehlte Grundsicherungspolitik". Energie sei kein Luxusgut, sondern gehöre zum Existenzminimum, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. "Stromkosten lassen sich nicht pauschalieren und haben daher nichts im Regelsatz zu suchen. Klar und konsequent wäre es, wenn auch die Stromkosten genau wie die Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen würden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur