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Studie: Firmen riskieren beim Messenger-Einsatz hohe Strafen

Archivmeldung vom 30.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Unternehmen in Deutschland gehen hohe Risiken ein, wenn sie ihre Mitarbeiter bestimmte Messenger-Dienste nutzen lassen, die als besonders datenhungrig gelten. Das ist das Ergebnis einer rechtswissenschaftlichen Studie des FZI Forschungszentrums Informatik in Karlsruhe, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

"Unternehmen, Verbände oder Behörden riskieren hohe Sanktionen, wenn sie bei der internen oder externen Kommunikation die Datenschutzvorgaben verletzen", sagte die Leiterin der Studie. "Zahlreiche gerade für den privaten Gebrauch entwickelte Instant-Messenger genügen den im Unternehmenskontext relevanten rechtlichen Anforderungen an Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz in der Europäischen Union kaum oder gar nicht." Die Studie war vom Schweizer Messenger-Anbieter Threema in Auftrag gegeben worden - der damit wohl auch Werbung für den eigenen Dienst machen will, der als besonders sicher gilt. Vielen, vor allem kleineren Firmen, sei gar nicht bewusst, dass sie gegen die Datenschutzvorgaben verstoßen, heißt es in der Analyse.

So werden Nutzer von WhatsApp beispielsweise aufgefordert, ihr Adressbuch freizugeben. Ein Einverständnis der Personen, die darin verzeichnet sind, wird dabei nicht eingeholt. Einige Unternehmen haben inzwischen Konsequenzen gezogen - und ihren Mitarbeitern die Nutz ung beispielsweise des Nachrichtendienstes WhatsApp untersagt. Zuletzt hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) seinen Angestellten den Gebrauch von WhatsApp verboten. Für Unternehmen können Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung teuer werden. Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes sind hier vorgesehen. Die Studie weist außerdem auf eine neue Rechtslage hin. Demnach genießen Geschäftsgeheimnisse nur dann rechtlichen Schutz, wenn die Informationen mit angemessenen Maßnahmen geschützt werden. Wer sich daran nicht hält, kann Schwierigkeiten bekommen, seine Ansprüche geltend zu machen. "Das kann den Unternehmenswert reduzieren und für Firmen im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein", sagte Studienleiterin Wagner. Zur Vorsicht raten die Experten vor allem beim Einsatz von Diensten, deren Betreiber nicht in Europa sitzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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