Missbrauchsverfahren gegen Amazon stößt auf geteiltes Echo
Archivmeldung vom 03.12.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas in der vorigen Woche angekündigte Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts gegen Amazon stößt auf ein geteiltes Echo. Deutliche Kritik übte der E-Commerce-Experte Gerrit Heinemann von der Hochschule Niederrhein. "Das Bundeskartellamt kommt Jahre zu spät mit dem Vorstoß. Ich rechne nicht mit großen Veränderungen dadurch", sagte Heinemann der "Welt am Sonntag".
Der Fall zeige vielmehr, dass das Kartellrecht eine grundlegende Reform benötige. Die Behörde hatte angekündigt, dass sie die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem Marktplatz Amazon unter die Lupe nehmen werde. Optimistischer als Heinemann äußerte sich Mark Steier, Ex-Händler und Herausgeber des Fach-Blogs "wortfilter". "Der Vorstoß des Bundeskartellamts schafft zunächst erst einmal Bewusstsein, sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Händlern selbst", sagte Steier.
Viele Händler auf dem Amazon-Marktplatz begrüßen laut Steier die Einleitung des Verfahrens, denn es mehrten sich Stimmen, wonach der Online-Riese sich gegenüber den Marktplatz-Teilnehmern "nach Gutsherrenart" verhalte. Amazon weise diese Vorwürfe zurück. Kartellamtspräsident Mundt hatte die Einleitung des Missbrauchsverfahrens damit begründet, dass der Behörde zahlreiche Beschwerden vorlägen, denen zufolge Amazon seine dominierende Marktposition zulasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutze. Nach Auffassung des Kartellamtes lägen genügend Anhaltspunkte vor, dass der US-Konzern in Deutschland über eine marktbeherrschende Stellung verfüge. "Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon-Marktplatzes angewiesen", sagte Amtspräsident Andreas Mundt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur