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Streit um zu teure Trassengebühren: Das Amtsgericht Mayen (Rheinland-Pfalz) hat den bundesweit ersten Mahnbescheid gegen die Deutsche Bahn (DB) erlassen.

Archivmeldung vom 09.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie  Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Wegen überhöhter Trassenpreise ist in dieser Woche der bundesweit erste Millionen-Mahnbescheid gegen die Deutsche Bahn (DB) erlassen worden. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt. Der Bescheid wurde vom Amtsgericht (AG) Mayen erlassen und beläuft sich auf elf Millionen Euro, schreibt die Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Ein zweiter Mahnantrag über 22 Millionen Euro liegt beim Amtsgericht Hagen vor.

»Wenn der Antrag formal korrekt ist, wird gegen die Deutsche Bahn in nächster Zeit ein entsprechender Mahnbescheid ergehen,« sagte der Direktor des Amtsgerichts Hagen, Oliver Hoffmann, dem Westfalen-Blatt. Die Mahnbescheide richten sich gegen die Bahntochter DB Netz AG. Nach Zustellung der Bescheide hat DB Netz zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Wird den Bescheiden widersprochen, wie die Bahn angekündigt hat, finden Zivilprozesse vor dem Landgericht Frankfurt statt. Frankfurt ist Sitz der DB Netz AG. Der Mahnantrag beim Amtsgericht Mayen war vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord gestellt worden, heißt es in dem Zeitungsbericht. Die Rückzahlungsforderung in Höhe von elf Millionen Euro betrifft die Jahre 2009 bis 2011. Das AG Mayen ist das zentrale Mahngericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland. Beim AG Hagen, einem der zwei zentralen Mahngerichte in NRW, hatte der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe die Rückzahlungsforderung in Höhe von 22 Millionen Euro, ebenfalls für die Jahre 2009 bis 2011, eingereicht. Diesem gerichtlichen Mahnverfahren hat sich auch das Verkehrsverbund Rhein-Ruhr angeschlossen. Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an die DB Netz AG zahlen müssen. Diese Gebühren werden den Eisenbahnunternehmen von den Verkehrsverbünden erstattet. In den Preisen waren seit 2003 sogenannte Regionalfaktoren, Zuschläge für unrentable Strecken, eingerechnet worden. Diese Zuschläge verteuerten den Trassenpreis in Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent, schreibt das Westfalen-Blatt. Die Bundesnetzagentur hatte die Zuschläge im März 2010 für ungültig erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Januar 2012 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regionalfaktoren angemeldet. Die Bahn selbst hält die Erhebung der Zuschläge für rechtmäßig. Die Bahn sei sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, die Regionalfaktoren anzurechnen, sagte eine Bahnsprecherin dem Westfalen-Blatt. Neben den drei Verkehrsverbünden in NRW und Rheinland-Pfalz verlangt auch das Land Sachsen-Anhalt eine Rückzahlung der umstrittenen Zuschläge. Für die Jahre ab 2007 fordert das Land von der Bahn bis zu 110 Millionen Euro zurück, berichtet die Zeitung. Nach Angaben des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt könnte die Bahn bundesweit von Ländern und Verkehrsverbünden, den Aufgabenträgern in Schienenpersonennahverkehr, mit bis zu 750 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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