VW-Sperrminorität: Richter bremsen Porsche aus
Archivmeldung vom 27.11.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakHerbe Schlappe für Porsche im Streit um die Sperrminorität des Landes Niedersachsen beim Volkswagenkonzern: Das Landgericht Hannover wies den Porsche-Antrag auf eine Aufstockung der Minorität zurück. Niedersachsen kann damit weiterhin Unternehmensentscheidungen bei VW blockieren.
Im Streit der Großaktionäre um die Macht bei VW hat das Landgericht Hannover dem Land Niedersachsen Recht gegeben und eine Klage von Porsche abgewiesen. Das Landgericht Hannover lehnte am Donnerstag einen Antrag von Porsche ab, mit dem das Unternehmen die Sperrminorität bei Volkswagen von 20 auf 25 Prozent anheben wollte. Die beiden größten Anteilseigner hatten Beschlüsse der VW-Hauptversammlung angefochten, in der sich beide gegenseitig blockiert hatten.
Es geht dabei um die 20-Prozent-Sperrminorität in der VW-Satzung, die Niedersachsen mit seinem entsprechend hohen Aktienanteil ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Das Land Niedersachen hat einen 20-prozentigen Anteil an Volkswagen, Porsche hält derzeit 42,6 Prozent der VW-Stammaktien und hat sich weitere 31,5 Prozent über Optionen gesichert.
Im nächsten Jahr will Porsche seine Mehrheit bei VW auf 75 Prozent aufstocken und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchsetzen. Diesen würde bisher die unter anderem in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität verhindern.
Porsche kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen, das am Donnerstag in Hannover verkündet wurde. "Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nachvollziehbar", sagte ein Sprecher des Sportwagenbauers in Stuttgart. "Wir werden in beiden Verfahren Rechtsmittel einlegen und haben in der Sache einen langen Atem."
Bundesregierung und EU-Kommissionauf Konfrontationskurs
In dem Verfahren vor dem Landgericht Hannover hatte Porsche konkret gegen einen Beschluss der VW-Hauptversammlung geklagt. Damals hatte Porsche bereits versucht, die Sperrminorität auf die üblichen 25 Prozent zu erhöhen, war aber am Widerstand der Volkswagen-Aktionäre gescheitert.
Die 20-Prozent-Hürde sah schon die frühere Fassung des sogenannten VW-Gesetzes vor. Dieses hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch vor rund einem Jahr mit der Begründung gekippt, die Regeln seien unvereinbar mit der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU. Die Bundesregierung überarbeitete das Gesetz daraufhin, beließ es aber de facto bei der Veto-Möglichkeit für Niedersachsen. Die EU-Kommission will auch gegen das neue VW-Gesetz vorgehen.