Finanzaufsicht ermittelt wegen RWE-Aktiengeschäften bei Aufspaltungs-Ankündigung
Archivmeldung vom 18.02.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) ermittelt im Zusammenhang mit der geplanten Aufspaltung von RWE. "Ich kann bestätigen, dass wir im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Dezember 2015 den Handel in Wertpapieren der RWE AG routinemäßig und ergebnisoffen auf Insiderhandel analysieren", sagte Bafin-Sprecherin Anja Schuchhardt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
Am 1. Dezember 2015 hatte RWE die Aufspaltung des Konzerns in eine Ökostrom- und Kraftwerksgesellschaft bekannt gegeben, daraufhin war der Kurs stark gestiegen. Womöglich habe ein Aufsichtsrat damals sein Wissen über die geplante Aufspaltung genutzt, um kurzfristig Aktiengeschäfte zum eigenen Vorteil zu machen, heißt es in Konzernkreisen.
"Sollten sich im Rahmen der Analyse Auffälligkeiten ergeben, eröffnen wir eine förmliche Insideruntersuchung. Bestätigen sich auch dabei die gefundenen Auffälligkeiten, erstatten wir Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft", sagte die Bafin-Sprecherin weiter. Insiderhandel könne mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Quelle: Rheinische Post (ots)