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Fondsanleger müssen mit Einschränkungen rechnen

Archivmeldung vom 12.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Aktienmarkt
Aktienmarkt

Bild:pixabay

Anleger, die ihr Geld in einen offenen Aktien- oder Rentenfonds investiert haben, müssen bei einer Marktkrise künftig damit rechnen, dass sie ihre Anteile nicht in vollem Umfang zurückgeben können. Entsprechende Vorschriften im Kapitalanlagegesetzbuch werden nach Informationen des "Tagesspiegel am Sonntag" jetzt von den Fondsgesellschaften umgesetzt.

Danach können Fondsgesellschaften in ihren Anlagebedingungen festlegen, dass die Kunden zwar unwiderruflich die Rückgabe ihrer Anteile erklären müssen, der Auftrag aber auf Eis gelegt und erst bis zu einem Monat später ausgeführt werden kann - zum dann gültigen Preis. Wollen sich viele Anleger auf einmal von ihren Anteilen trennen, kann die Rücknahme der Anteile ab einem bestimmten Schwellenwert für 15 Arbeitstage beschränkt werden.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verkauf-von-anteilen-kann-eingeschraenkt-werden-krisenhilfe-fuer-fonds/28061870.html

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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