Landgericht Hamburg erlässt Verbot gegen wettbewerbswidrige Äußerungen des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP)
Archivmeldung vom 29.04.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht Hamburg hat dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V., Berlin, mit einer am Dienstag erlassenen einstweiligen Verfügung untersagt, wettbewerbswidrige Darstellungen über die bundesweit renommierte Campus Akademie GmbH zu verbreiten.
Der BDP, selbst Anbieter von Weiterbildungsangeboten, hatte in einer kürzlich verbreiteten Pressemitteilung Fortbildungsinteressenten davon abgeraten, die erfolgreichen berufsbegleitenden Weiterbildungsangebote der Campus Akademie Lübeck "Kommunikationspsychologe (FH)", "Betriebspsychologe (FH)" und "Organisationspsychologe (FH)" wahrzunehmen, die von der Campus Akademie nach dem Landeshochschulgesetz Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld und der Kommunikationslegende Professor Dr. Schulz von Thun angeboten werden.
"Diesen wettbewerbswidrigen Warnungen des BDP hat das Landgericht Hamburg mit der am Dienstag erlassenen einstweiligen Verfügung eine klare Absage erteilt und die Darstellungen des BDP damit als eindeutig wettbewerbswidrig klassifiziert" erläutert Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen das Verfahren, der die Campus Akademie in der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung vertritt.
"Der BDP, ein Verein mit Sitz in Berlin, muss jetzt seine wettbewerbswidrigen Darstellungen unverzüglich von allen Internetportalen und seiner Webseite entfernen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot drohen dem Verein ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft (Landgericht Hamburg, Beschluss v. 27.4.2015, Aktenzeichen: 406 HJKO 62/15), erläutert Scheuerl weiter. Der BDP kann zwar Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot einlegen. Das Verbot ist jedoch sofort vollstreckbar. "Wir sind außerdem zuversichtlich, dass es auch in den Rechtsmittelinstanzen Bestand haben wird" so der Rechtsanwalt weiter.
Vorausgegangen war ein erfolgloser Versuch des BDP vor dem Landgericht Berlin, der Campus Akademie die Bewerbung der Weiterbildungsangebote als angeblich irreführend zu untersagen. Das Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des BDP schon im Dezember 2012 im Verfügungsverfahren rechtskräftig zurückgewiesen. Aufwind meint der BDP jetzt aus einem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Klageverfahren vor dem Landgericht Lübeck erhalten zu haben. Dort hatte ein Einzelrichter in einem im März verkündeten Urteil die Auffassung vertreten, einzelne Darstellungen in der Bewerbung der Weiterbildungsangebote der Campus Akademie seien zur Irreführung von angesprochenen Verkehrskreisen geeignet, und sich damit in Widerspruch zu dem Urteil des Landgerichts Berlin vom Dezember 2012 gesetzt. Das Urteil des Lübecker Einzelrichters ist jedoch nicht rechtskräftig. Die Campus Akademie hat bereits Berufung gegen das Lübecker Urteil eingelegt.
"Wir sind zuversichtlich, dass auch das OLG Schleswig im Berufungsverfahren die ausführlich und überzeugend begründete Auffassung des Landgerichts Berlin teilen wird. Das Landgericht Hamburg hat uns mit seiner am Montag gegen den BDP erlassenen einstweiligen Verfügung darin bestärkt, dass wir auf dem richtigen Weg sind" kommentiert Andrea Gensel, die Geschäftsführerin der Campus Akademie GmbH, die Auseinandersetzung.
"Wir suchen nicht die Konfrontation mit dem BDP", so Andrea Gensel weiter. "Wir lassen uns aber auch nicht vom BDP einschüchtern. Das Interesse an unseren fachlich hochwertigen Weiterbildungsangeboten bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern gibt uns darin ebenso Recht wie die breite Kooperationsbereitschaft der Fachhochschulen und Experten auf dem Bereich der Kommunikationspsychologie, Betriebs- und Wirtschaftspsychologie."
Quelle: Campus Akademie GmbH (ots)