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Porsche: Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt Millionen Bußgeld

Archivmeldung vom 07.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Mit Bescheid vom 07.05.2019 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Porsche AG wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen eine Geldbuße i.H.v. 535.000.000 EUR verhängt. Die Porsche AG hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart in einer Pressemitteilung mit.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt dazu mit: "Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung des Entwicklungsbereichs der Porsche AG im Hinblick auf die Emissionen von Fahrzeugen im Zeitraum ab 2009 festgestellt. Diese führte im Zusammenhang mit Dieselfahrzeugen dazu, dass deren Ausstoß von Stickoxiden nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Es handelt sich dabei um mit V6- und V8-Motoren der Audi AG ausgestattete Dieselfahrzeuge der Porsche AG, die auf dem europäischen Markt und weiteren Märkten weltweit vertrieben worden sind. Bezüglich eines Teils dieser Fahrzeuge - ca. 99.000 Stück - liegen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen die Porsche AG vor."

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits zahlreiche Urteile gegen die Porsche AG auf Schadenersatz erstritten und mehrere hundert Verfahren gegen die Porsche AG führt, teilt mit: "Damit bestätigt sich unsere Auffassung, dass die Porsche AG die Mitarbeiter nicht hinreichend überwacht hat. Dies ist ein typischer Fall des § 831 BGB. Danach kann Schadensersatz verlangt werden, wenn ein Verrichtungsgehilfe bei Ausführung einer Verrichtung einem Dritten einen Schaden zufügt. Dies ist unseres Erachtens der Fall. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dies offensichtlich ebenfalls festgestellt und deshalb ein Bußgeld erlassen. Die Chancen für Porsche Geschädigte, Schadensersatz zu erhalten sind daher sehr groß."

Geschädigte, die einen Porsche Diesel fahren sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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