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Zeitung: Umstrittene Arbeitsschutz-Verordnungen werden entschärft

Archivmeldung vom 16.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jörg, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Jörg, on Flickr CC BY-SA 2.0

Im Regierungsstreit um die Neuregelung des Arbeitsschutzes in Deutschland ist eine Lösung in Sicht: Der Bundesrat wird kommende Woche einen mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmten Kompromiss zur Änderung der Arbeitsschutzverordnungen beschließen, der die in der Bundesregierung umstrittenen Regelungspläne deutlich entschärft, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nach dem neuen Verordnungsentwurf, über den die Zeitungen berichten, sollen Arbeitnehmer anders als ursprünglich geplant nun doch keinen Anspruch auf eine "abschließbare" Kleiderablage im Betrieb haben.

Auch die Vorschriften für Fenster in Pausen- und Bereitschafträumen werden gelockert. Es heißt jetzt, die Räume müssten "möglichst" ausreichend mit Tageslicht beleuchtet sein. Für Tageslicht in Kantinen würde nun doch nur eine Soll-Regelung gelten. Zudem werden die Auflagen für Bildschirmarbeitsplätze im häuslichen Bereich weniger streng gefasst als zunächst geplant.

Gegen einen früheren, vom Bundesrat noch verschärften Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) war die Wirtschaft Sturm gelaufen, das Kanzleramt hatte die Pläne daraufhin Anfang 2015 auf Eis gelegt.

Den neuen Verordnungsentwurf legen neun Länder - Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Thüringen - vor. Die spätere Zustimmung des Bundeskabinetts gilt als sicher, neben dem Ressort von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) war nach Angaben aus Regierungskreisen auch das Kanzleramt in die Vorbereitungen eingebunden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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