Bundesnotarkammer begrüßt GmbH-Reform
Archivmeldung vom 04.08.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesnotarkammer begrüßt die GmbH-Reform. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" weist den Notaren wichtige weitere Funktionen zu.
Die bewährte Mitwirkung des Notars beim
Gesellschafterwechsel oder der Änderung der Beteiligungshöhe ist ein
wichtiger Baustein für den künftig möglichen gutgläubigen Erwerb von
Geschäftsanteilen. Dadurch wird der Erwerber in seinem Vertrauen
darauf geschützt, dass er den Anteil wirksam erworben hat.
"Die Beteiligung des Notars erhöht die Richtigkeitsgewähr für die
beim Handelsregister zu hinterlegende Gesellschafterliste" sagt Dr.
Jens Bormann, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer. "Der
Rechtsverkehr ist künftig in seinem Vertrauen geschützt, dass sie
stimmt. Maßgeblich wird dies durch die Bescheinigung des Notars über
die Wirksamkeit der Anteilsabtretung und die Einreichung der
Gesellschafterliste durch den Notar ermöglicht. Für den Unternehmer
ist dies ein einfaches und unbürokratisches Verfahren, wie die
Entwurfsbegründung hervorhebt."
Auch nach der Reform ist der Notar die zentrale Anlaufstelle für
den Unternehmer in den Angelegenheiten seiner GmbH. So wird etwa
durch gemeinsame Bemühungen von Bund, Ländern und Notaren die
Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung künftig noch
schneller erfolgen können. Dank der Mitwirkung des Notars, der nicht
nur den Gesellschaftsvertrag nach den individuellen Wünschen des
Unternehmers entwirft und beurkundet, sondern auch für die
Richtigkeit der Registeranmeldung Sorge trägt, können schon heute
GmbHs teilweise innerhalb weniger Tage errichtet werden. Mit der
Einführung des elektronischen Handelsregisters zum 1.01.2007
beschleunigt sich die Gründung nochmals. Der Notar übermittelt dann
die Daten elektronisch, so dass sie einfach und schnell per
Mouse-click in das Handelsregister übernommen werden können. Eine
Eintragung kann dann innerhalb weniger Stunden nach Anmeldung
erfolgen.
Somit ist die Gründung einer GmbH in Deutschland ein einfaches,
schnelles und kostengünstiges Verfahren. So kann z.B. eine
Ein-Mann-GmbH für ca. 320 EUR (zzgl. MwSt.) Notargebühren und 100 EUR
Registergebühren errichtet werden.
Über die Bundesnotarkammer: Die Bundesnotarkammer ist die
Dachorganisation aller Notarkammern in den Ländern. Sie erarbeitet in
allen für die Notare relevanten Fragen gemeinsame Positionen,
entwickelt neue Konzepte und vertritt die Notare insbesondere
gegenüber politischen und wirtschaftlichen Institutionen. Auf diese
Weise betreut sie die Belange von ca. 9.000 Notaren in ganz
Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung Bundesnotarkammer