Tarifverdienste 2014 in Deutschland deutlich stärker gestiegen als in Frankreich
Archivmeldung vom 25.06.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen 2014 in Deutschland um 2,9 % und in Frankreich um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg der Verbraucherpreise - gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex - im Jahr 2014 gegenüber 2013 in Deutschland mit + 0,8 % höher als in Frankreich (+ 0,6 %).
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Das Tarifplus lag 2014 in Deutschland zwischen 1,5 % im Gastgewerbe und 3,3 % im Bereich Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2014 zwischen 0,7 % in der Energieversorgung und jeweils 1,7 % im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe.
Aus Sicht des Arbeitgebers stellen die Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kosten dar. Sie machen zusammen mit den Lohnnebenkosten (insbesondere Aufwendungen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung) die Arbeitskosten aus. In der deutschen Privatwirtschaft waren die Arbeitskosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2014 mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro. Vor allem die Lohnnebenkosten sind in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland: Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft in Deutschland auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro, in Frankreich zusätzlich 47 Euro Lohnnebenkosten.
In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2014 betrug der Mindestlohn 9,53 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im Jahr 2014 nur in einzelnen Branchen verbindliche Mindestlöhne. Sie lagen am 1. Januar 2014 zwischen 6,50 Euro im Friseurhandwerk (neue Länder und Berlin) und 13,95 Euro bei Fachwerkern, Maschinisten und Kraftfahrern im Baugewerbe (früheres Bundesgebiet).
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er gilt mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich für alle Branchen und Regionen. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind für laufende branchenspezifische Mindestlöhne auch Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)