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USA: Richterspruch beunruhigt Ratingagenturen

Archivmeldung vom 22.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Eine Richterin des US-Bundesgericht in New York hat mit einem Gerichtsurteil bei Ratingagenturen die Angst vor Schadensersatzansprüchen wieder aufleben lassen. Im Beschluss der Verhandlung einer Einspruchsklage von S&P sowie Moody`s gegen eine Klage von Großinvestoren heißt es, dass die Beurteilungen von Bonitätswächtern nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerungen gedeckt sind. Es soll sich vielmehr um eine "faktenbasierte Meinung" der Analysten handeln, die rechtlich mit Schadensersatz belangt werden könnten.

In der Vergangenheit hat es in den USA schon mehrere Gerichtsprozesse gegen Ratingagenturen gegeben. Dabei entschieden die Richter allerdings zum Großteil immer zugunsten der Analysten. Dadurch waren sie nahezu unantastbar für Haftungsklagen. Mit dem neuen Urteil könnte sich das Blatt allerdings gegen die Ratingagenturen wenden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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