Neosino muss Werbeversprechen zurücknehmen
Archivmeldung vom 16.06.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Firma Neosino darf nach Informationen von NDR Info künftig viele ihrer bisherigen Werbeaussagen und Produktbeschreibungen nicht mehr verwenden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor.
Neosino hat eine entsprechende
Unterlassungserklärung anerkannt. Bis Ende September muss die Firma
sie unterzeichnen. In einer ersten Reaktion bezeichnete Neosino das
als eine geringfügige Anpassung der Produktbeschreibungen und
Werbeaussagen.
Laut der Unterlassungserklärung darf Neosino zahlreiche
Formulierungen nicht mehr verwenden, die auf eine besondere
Wirksamkeit oder Heilwirkung ihrer Mittel hindeuten. Die Produkte von
Neosino sollten laut Herstellerangaben gegen eine Reihe von
Beschwerden und Krankheiten helfen. Sie wären besonders wirksam dank
eines angeblich einzigartigen Mahlverfahrens, mit dem Mineralien in
winzige Teilchen von wenigen Nanometern zerkleinert würden. Sie
sollten unter anderem die Leistungsfähigkeit von Sportlern verbessern
und das allgemeine Wohlbefinden fördern. Der Erfinder versprach
sogar, dass die so genannten Nanomineralien gegen Neurodermitis,
Muskelkrämpfe, Osteoporose und Krebs helfen würden.
Der Verband Sozialer Wettbewerb war gegen Neosino wegen
irreführender Werbeaussagen vorgegangen. Dem waren Recherchen von NDR
Info und dem ARD-Magazin Panorama vorausgegangen. Der NDR hatte
Studien zu den Neosino-Produkten in Auftrag gegeben. In mehreren
Untersuchungen konnten Wissenschaftler die Nano-Mineralien nicht in
der versprochenen Größe und Menge entdecken.
Der deutsche Fußball-Meister Bayern München bewirbt und verkauft
nach wie vor Nahrungsergänzungsmittel und Hautsprays von Neosino.
Vereinsarzt Müller-Wohlfahrt empfiehlt sie.
Quelle: Pressemitteilung NDR Info