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So können sich Apotheken vor Betrug in Abrechnungszentren schützen

Archivmeldung vom 03.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Der weltweit führende Kreditversicherer Euler Hermes hat auf den jüngsten mutmaßlichen Betrugsfall bei einem Apotheken-Abrechnungszentrum reagiert und seinen Versicherungsschutz bei der Vertrauensschadenversicherung (VSV) erweitert, damit sich Apotheken künftig gegen solche finanziellen Schäden aus Betrug und Veruntreuung in Apotheken-Abrechnungszentren schützen können.

Der mutmaßliche Abrechnungsbetrug des inzwischen insolventen Apotheken-Abrechnungszentrums AVP hat viele Apotheken unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gebracht: Mehrere tausend Apotheken in Deutschland sind betroffen. Sie bleiben nach Angaben von Branchenverbänden auf durchschnittlich rund 120.000 Euro an Kosten sitzen. Insgesamt sollen über 400 Millionen Euro durch den Betrug beim Rezept-Abrechner fehlen.

Novum: Erstmals Absicherung gegen Betrug in Apotheken-Abrechnungszentren möglich

"Wir bieten mit diesem Baustein Apotheken erstmals die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Ausfälle durch Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung bei Abrechnungszentren zu schützen", sagt Rüdiger Kirsch, Betrugsexperte bei Euler Hermes. "Am aktuellen Beispiel haben wir gesehen, dass ein solcher Betrug viele Apotheken sogar in ihrer Existenz bedroht. Um das künftig zu verhindern, haben wir unseren Versicherungsschutz erweitert."

Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen gegen die finanziellen Schäden durch Betrug von eigenen Mitarbeitern und externen Dritten. "Externe Dritte sind neben Hackern auch die Putzfrau oder der IT-Dienstleister, der die digitale Infrastruktur bereitstellt oder wartet", sagt Kirsch. "Nun haben wir diesen Schutz auf externe Abrechnungsdienstleister von Apotheken erweitert sowie deren Angestellte, die im Auftrag der Apotheken berufsübliche Dienstleistungen erbringen - auch dann, wenn die Tätigkeit für das versicherte Unternehmen nicht in den Räumen oder auf dem Betriebsgelände des versicherten Unternehmens ausgeübt wird."

Quelle: Euler Hermes Deutschland (ots)

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