Industrie verliert Klage gegen Emissionshandel
Archivmeldung vom 16.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakSchlappe für die Gegner des Handels mit Emissionsrechten in der EU. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Emissionshandel rechtmäßig ist. Französische Unternehmen hatten gegen das Emissionssystem geklagt, weil sie sich dadurch benachteiligt fühl
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das europäische System des Handels mit Treibhausgas-Emissionen bestätigt. Mit einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil wiesen die Luxemburger Richter das Argument mehrerer französischer Stahlproduzenten zurück, der Gleichheitsgrundsatz sei verletzt. (Az: C-127/07)
Die Europäische Union hatte sich beim Klimagipfel von Kyoto
verpflichtet, ihren Ausstoß von Treibhausgasen bis 2012 mindestens auf
fünf Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Um dieses Ziel
möglichst wirtschaftlich zu erreichen, beschloss die EU 2003 den Handel
mit Emissionsrechten. Er galt zunächst nur für einzelne Branchen und
soll schrittweise erweitert werden.
Stahlunternehmen fühlen sich benachteiligt
Mehrere Stahlunternehmen klagten in Frankreich gegen ihre Einbeziehung in den Handel: Sie seien benachteiligt, weil die Aluminium- und die Kunststoffindustrie noch keine Emissionszertifikate erwerben müssten. Das französische Gericht legte den Streit dem EuGH vor.
Der betonte nun, dass der Emissionshandel eine komplizierte und
völlig neuartige Sache sei. Es sei daher gerechtfertigt, dies zunächst
in einzelnen Branchen zu erproben. Gleichzeitig habe sich die EU
verpflichtet, die schrittweise Erweiterung auf andere Branchen
regelmäßig zu überprüfen.
Ausnahmen für Chemie-Industrie
Insbesondere sei es gerechtfertigt gewesen, die Chemie mit ihrer hohen Zahl von europaweit 34.000 Anlagen wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes zunächst außen vor zu lassen. Die Aluminiumindustrie sei in ihrer Bedeutung nicht mit dem Stahl vergleichbar; der Ausstoß an Kohlendioxid in der Produktion von Nichteisen-Metallen habe 1990 nur ein Zehntel des Stahlsektors betragen.
In Deutschland hatte bereits im Juni 2005 das Bundesverwaltungsgericht den Emissionshandel für rechtmäßig erklärt. Klagen aus der ebenfalls von Beginn an einbezogenen Zementindustrie wies es ab.