Deutsche Telekom unter Betrugsverdacht
Archivmeldung vom 07.10.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Deutsche Telekom hat unter Berufung auf nicht belegte Kosten jahrelang überhöhte Entgelte von ihren Wettbewerbern im Auskunfts- und Telefonbuchmarkt gefordert. Dies besagt eine Strafanzeige von Dr. Klaus Harisch und Peter Wünsch, Gründer der Telegate AG, aufgrund der die Bonner Staatsanwaltschaft nun wegen schweren Betrugs ermittelt.
Hintergrund der Strafanzeige: Die Deutsche Telekom legt in Gerichtsverfahren und Verfahren vor der Bundesnetzagentur unterschiedliche Zahlen zu ihren Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten vor, welche die Betreiber von Auskunftsdiensten und Herausgeber von Telefonbüchern benötigen.
So weichen die Kosten, welche die deutsche Telekom für das Jahr 2008 vor dem Landgericht Bonn vorgelegt hat, teilweise erheblich von denen ab, die sie der Bundesnetzagentur für das gleiche Jahr präsentierte. Insbesondere sind Abweichungen bei einzelnen Kostenkategorien augenfällig. Es ist nicht nachvollziehbar, wie bei dem gleichen Produkt dermaßen große Preisunterschiede auftreten können.
Auch teilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera, deren "Kostenstudien" die Telekom in den Prozessen vorlegt, mit, dass sie die der Ausarbeitung zu Grunde gelegten Zahlen von der Telekom ungeprüft übernommen wurden. Dies ist nur so zu verstehen, dass die Wirtschaftsprüfer ihre Haftung ausschließen wollen. Betrachtet man die von der Telekom vorgelegten Kosten über die Jahre, so fallen eigenartige Sprünge in den Kosten von einem Jahr zum anderen auf.
Prof. Dr. Georg Jochum von der Klage führenden Rechtsanwaltskanzlei Wilms & Schaub: "Es sieht fast so aus, als würden Kosten je nach Belieben herein und wieder herausgerechnet. Dies ist schon erstaunlich für einen Konzern, der sich bis 2010 den strengen Regeln der US-Börse unterworfen hat und eigentlich eine ordentliche Kostenrechnung haben müsste."
Den Berechnungen der Kanzlei Wilms & Schaub zufolge beträgt der durch den schweren Betrug verursachte Gesamtschaden über 1 Mrd. Euro, wenn man jene Schäden zu Grunde legt, welche von den verschiedenen Geschädigten zivilrechtlich eingeklagt worden sind.
Quelle: Wilms & Schaub Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)