Immobilienfonds drohen Schadenersatzforderungen
Archivmeldung vom 16.12.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Schließung des offenen Immobilienfonds "Grundbesitz-Invest" scheint die Deutsche Bank immer mehr in Schwierigkeiten zu bringen. Entgegen in Branchenkreisen geäußerten Vermutungen will die Deutsche Bank anscheinend nun doch nicht mit Stützkäufen von Immobilien eingreifen. Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).
Sollte dies zutreffen, würde das bedeuten, dass die
ca. 300.000 Anleger auf den Verlusten, die durch Abwertungen der
Immobilien entstünden, sitzen bleiben würden.
Der
Anlegeranwalt Andreas Tilp hat bereits darauf hingewiesen, dass gegen
die DB Real Estate als Fondsbetreiber Schadenersatzansprüche entstehen
könnten. Seiner Ansicht nach war der Rücknahmestopp, den die DB Real
Estate erstmals seit Einführung der offenen Immobilienfonds am Dienstag
verhängt hatte, rechtswidrig. Es hätten weder außergewöhnliche Umstände
noch ein Liquiditätsengpass vorgelegen, wonach ein Rücknahmestopp
ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen wäre. Die Deutsche Bank scheint
jedoch mehr Angst vor Sammelklagen ihrer US-Aktionäre zu haben. Denn
die würden nach Einschätzung von Investmentbankern drohen, wenn die
Bank mit Stützkäufen zugunsten der Anleger eingreifen würde.
Inwieweit
andere Anbieter von offenen Immobilienfonds durch die Mittelabflüsse
beim "Grundbesitz-Invest" in Mitleidenschaft gezogen wurden, konnte
laut FTD bisher noch nicht ermittelt werden. Die Konkurrenten sind
jedoch entsetzt über das Vorgehen der Deutschen Bank. Mit Spannung wird
jetzt die geplante Neubewertung der Fondsimmobilien erwartet. Der für
die Bewertung zuständige Bundesverband BIIS kündigte bereits eine
gewissenhafte und unabhängige Prüfung des Fondsvermögens an.
Mittlerweile
hat die Deutsche Bank in einer Stellungnahme erklärt, dass Anlegern,
die durch die Neubewertung einem möglichen Risiko einer Wertminderung
ausgesetzt sind, schnell und unbürokratisch geholfen werden solle. Der
Vorstandssprecher Josef Ackermann kündigte einen "fairen Wertausgleich"
für die Betroffenen an. Über konkrete Maßnahmen würde aber erst
entschieden, wenn die Ergebnisse der Neubewertungen vorliegen.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de