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Kölsch-Imitat Sölsch wird in NRW verboten - Klage der Kölner Brauer hat gegen Firma aus Österreich erfolgreich

Archivmeldung vom 17.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Die Biermarke "Sölsch" darf nicht mehr nach NRW exportiert werden. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf eine Entscheidung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Im österreichischen Sölden hatte eine kleine Brauerei eine Biermarke namens Sölsch auf den Markt gebracht. Sölsch ist ein Kunstwort aus Sölden und Kölsch.

Der Kölner Brauerei-Verband geht seit etwa zwei Jahren gegen die Tiroler Bierhersteller vor. Seine Argumentation: Der Name Sölsch verstößt gegen Markenrecht, weil es dem Wort Kölsch zu ähnlich ist. Außerdem verbietet die Kölsch-Konvention, das Bier außerhalb von Köln beziehungsweise weniger Orte im Umland zu brauen. Dieser Argumentation folgte das zuständige Landesamt nun. Im Ministerialblatt wurde nun veröffentlicht: "Ich untersage den Handelsunternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Nordrhein-Westfalen ab sofort, in Nordrhein-Westfalen das Erzeugnis Sölsch der Bäckelar Brewery GmbH, Sölden, Österreich, zum Verkauf vorrätig zu halten, anzubieten, feilzuhalten, zu liefern, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen".

Die Zahl der Verstöße gegen den Markenschutz und den Gebietsschutz beim Kölsch stieg in den vergangenen Jahren stark an. Der Kölner Brauerei-Verband geht dagegen zum Schutz der Marke Kölsch gerichtlich vor.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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