Integrierte kommunale Schulden zum Jahresende 2022 bei 4 034 Euro pro Kopf
Archivmeldung vom 01.03.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen waren zum Jahresende 2022 beim nicht-öffentlichen Bereich nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit 313,9 Milliarden Euro verschuldet. Das entsprach einer Verschuldung von 4 034 Euro pro Kopf. Dabei werden neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen diese integrierten kommunalen Schulden gegenüber dem Jahresanfang 2022 um 4,3 % (2021: +4,1 %). Dabei war bei den Kernhaushalten ein Anstieg um 4,7 % (2021: -0,8 %) und bei den kommunalen Beteiligungen an sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein Anstieg um 4,3 % (2021: +7,8 %) festzustellen.
Saarland mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung, gefolgt von Hessen und Rheinland-Pfalz
Nach der integrierten Modellrechnung wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland zum Jahresende 2022 mit 6 083 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf, gefolgt von den Kommunen in Hessen (5 558 Euro), Rheinland-Pfalz (4 682 Euro), Nordrhein-Westfalen (4 612 Euro) und Niedersachsen (4 312 Euro).
Im Rahmen des Saarlandpakts wurden bis zum Jahresende 2022 Kassenkredite der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 728,1 Millionen Euro durch das Land übernommen. Dennoch blieben die integrierten kommunalen Schulden im Jahresverlauf 2022 mit einem Anstieg von 0,1 % nahezu konstant. Die Schuldenreduzierung bei den Kernhaushalten wurde durch einen moderaten Schuldenaufbau bei den kommunalen Beteiligungen ausgeglichen.
Auch in Rheinland-Pfalz (+0,8 %) und Nordrhein-Westfalen (+1,8 %) veränderten sich die Schuldenstände im Jahr 2022 mäßig. Dagegen kam es in Hessen und in Niedersachsen sowohl bei den Kernhaushalten als auch bei den kommunalen Beteiligungen zu einem Schuldenaufbau von insgesamt 5,7 % beziehungsweise 8,3 %.
Brandenburg mit niedrigster Pro-Kopf-Verschuldung, gefolgt von Sachsen und Bayern
Die geringsten Schuldenniveaus je Einwohnerin und Einwohner wurden für die Kommunen in Brandenburg (2 534 Euro), Sachsen (2 809 Euro) und Bayern (2 926 Euro) ermittelt. Während die integrierten kommunalen Schulden Brandenburgs im Jahr 2022 nur moderat um 1,3 % stiegen, nahmen die Schulden Bayerns (+7,1 %) und Sachsens (+9,5 %) stärker zu. Eine Zunahme der Schulden sieht man vor allem bei der kreisfreien Stadt München und Landkreisbereichen (Landkreishaushalte sowie alle kreisangehörigen Gemeinden/-verbände) in Oberbayern sowie bei den drei kreisfreien Städten in Sachsen.
Neue interaktive Anwendung "Integrierte kommunale Schulden"
Die neue Kartenanwendung "Integrierte kommunale Schulden" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereitet für alle Flächenländer die Ergebnisse der integrierten Schulden auf Kreis- sowie Gemeindeverbandsebene interaktiv auf. Für die beiden Ebenen lassen sich dort beispielsweise die integrierten Schulden individuell gewählter Gemeinden oder Gemeindeverbände anzeigen und mit passenden Durchschnittswerten vergleichen. Damit macht die Anwendung regionale Unterschiede bei den integrierten kommunalen Schulden für die Kreis- sowie Gemeindeverbandsebene sichtbar.
Methodische Hinweise:
Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dies ermöglicht einen von Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken - also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich in Verantwortung gezogen werden kann - kann darüber nicht abgeleitet werden. Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstige inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein.
Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg sind in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken der Länderebene zugeordnet werden, nicht der kommunalen Ebene.
Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.
Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich. Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht vergleichbar mit der nach Vorgaben der Europäischen Union erstellten Schuldenstatistik (siehe dazu Pressemitteilung Nr. 296 vom 28. Juli 2023).
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)