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Richterbund sieht Signalwirkung von Karlsruher Professorenurteil

Archivmeldung vom 16.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Professoren machen sich auch Richter Hoffnung, höhere Einkommen einklagen zu können. "Die Entscheidung ist nicht eins zu eins auf die Richter übertragbar, aber das Karlsruher Urteil bedeutet für uns Rückenwind für unsere Klagen, die derzeit dem Gericht vorliegen", sagte Oliver Sporré, Präsidiumsmitglied des deutschen Richterbundes, der Tageszeitung "Die Welt".

­Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Klagen von Richtern nach einer "amtsangemessenen" Besoldung auf Eis gelegt und dem Verfassungsgericht zur Prüfung übergeben. Einen Termin für ihre Verhandlung haben die klagenden Richter zwar noch nicht, sie gehen aber davon aus, dass das aktuelle Urteil den Maßstab setzen wird. "Das Gericht hat auch festgestellt, dass sich die Beamten in einem Wettbewerbsverhältnis mit der freien Wirtschaft befinden. Hier muss der Staat dafür sorgen, auch noch in fünf oder zehn Jahren konkurrenzfähige Stellen mit entsprechender Vergütung bereitzustellen", sagt Sporré. Tatsächlich haben sich nach Berechnungen des Richterbunds die Einkommen von Juristen in der freien Wirtschaft und der Staatsbediensteten stark auseinander entwickelt. Zwischen 1992 und 2007 haben die Juristen bei Unternehmen ein Einkommensplus von bis zu 44 Prozent verbucht, beim Staat hingegen nur etwa 19 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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