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BA will härter gegen uneinsichtige Hartz-IV-Empfänger durchgreifen

Archivmeldung vom 08.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Balzer / pixelio.de
Bild: Matthias Balzer / pixelio.de

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will härter gegen uneinsichtige Hartz-IV-Empfänger durchgreifen und sie künftig schneller bestrafen. Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf ein internes BA-Papier berichtet, sollen die Geldleistungen für Betroffene innerhalb einiger Wochen komplett gestrichen werden können, wenn sie mehrmals Termine beim Jobcenter versäumen oder angebotene Stellen nicht annehmen wollen.

Wer einen Termin sausen lässt, wird innerhalb von vier Wochen zu einem Folgetermin eingeladen. Lässt er auch den verstreichen, gibt es noch eine Einladung innerhalb der nächsten drei Wochen. Erscheint er dann wieder nicht, soll die Regelleistung vorerst wegfallen, heißt es in dem 63-seitigen Papier zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung beim Arbeitslosengeld II.

Es geht auf Vorschläge der Jobcenter-Mitarbeiter zurück, die sich über schwerfällige Bürokratie im Umgang mit säumigen Hartz-Empfängern beklagen. So müssten Hartz-Empfänger bei sogenannten "Pflichtverletzungen" wie Ablehnung eines Jobangebots bisher erst angehört werden, bevor das Jobcenter ihnen zehn Prozent der Leistung streichen kann. "Insgesamt ist das ein langwieriges und aufwändiges Verfahren, das oftmals auch nur wenig bis gar keine Wirkung" bei den Leistungsempfängern habe, heißt es in dem BA-Papier.

Es gebe Betroffene, die Hartz kassieren, aber "den Kontakt zum Jobcenter abbrechen lassen und weder erreichbar sind, noch sich aus eigener Initiative melden oder einen Grund" für ihr Verhalten mitteilten. In diesen Fällen soll laut BA-Papier "eine umgehende Einstellung der Geldleistungen möglich sein". Die Hartz-Empfänger sollen zwar später wieder Leistungen erhalten können, wenn sie das beantragen. Aber es soll keine rückwirkende Erstattung für die gestrichenen Leistungen geben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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