Gerresheimer erwartet deutlich positive Effekte aus der US-Steuerreform in 2018
Archivmeldung vom 24.01.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAm 22. Dezember 2017 hat der US-Präsident die amerikanische Steuerreform, auch bekannt als "Tax Cuts and Jobs Act", unterzeichnet. Die wesentlichen Änderungen aus Sicht des Gerresheimer Konzerns betreffen die Senkung des Bundeskörperschaftsteuersatzes von bisher 35 % auf nunmehr 21 % mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 sowie den Wegfall bestimmter zuvor verfügbarer Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen. Weiterhin ergeben sich zusätzliche Beschränkungen in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen.
Infolge dieser Änderungen erwarten wir einen einmaligen positiven Effekt auf die latenten Ertragsteuern aus der Neubewertung der bilanzierten latenten Steuern unserer in den Konzernabschluss einzubeziehenden US-Tochtergesellschaften zwischen USD 50 Mio. und USD 55 Mio. für das Geschäftsjahr 2018, welche bereits im 1. Quartal 2018 zu erfassen sind.
Darüber hinaus haben die Änderungen der US-Steuerreform einen positiven Effekt auf die tatsächlichen Ertragsteuern. Hätten diese Änderungen bereits für das Geschäftsjahr 2017 Anwendung gefunden, würden sich positive Effekte auf die tatsächlichen Ertragsteuern und damit ebenfalls auf unser Konzernergebnis 2017 im niedrigen einstelligen EUR Millionenbereich ergeben. Technisch wirken sich diese Effekte positiv auf das bereinigte Ergebnis je Aktie nach nicht beherrschenden Anteilen aus.
Quelle: Gerresheimer AG (ots)