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Thielert AG - Droht eine Klagewelle von Aktionären?

Archivmeldung vom 17.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 6. März 2008 die Jahresabschlüsse 2003, 2004 und 2005 der Thielert AG für nichtig erklärt. Das Landgericht Hamburg begründet dies nach einer ad-hoc-Meldung der Thielert AG mit einem Verstoß gegen Bewertungsvorschriften.

Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 7.03.2008 wird Thielert zwar in Berufung gehen.

Firmenangaben zufolge seien wichtige Beweismittel „in anderen Verfahren gebunden“ gewesen und hätten daher dem Landgericht nicht rechtzeitig vorgelegt werden können. Sollte sich die Einschätzung des Landgerichts Hamburg jedoch auch im Berufungsverfahren bestätigen, so müsste Thielert wohl mit einer großen Anzahl von Schadensersatzklagen enttäuschter Aktionäre rechnen. Wie Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in einem Bericht der Euro am Sonntag vom 7.3.2008 mitteilt, war „der Jahresabschluss 2004 auch Basis des Börsenprospekts. Wenn der Abschluss für nichtig erklärt wird, dürfte auch der Prospekt in Teilen nichtig sein.“ In dem Fall könnten Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

Laut Euro am Sonntag wirft die SdK der Thielert AG seit längerem vor, die Bilanzen mit unzulässigen Buchungen geschönt zu haben. „Thielert lebt seit Jahren von Einnahmen, die in Zukunft kommen sollen,“ so Markus Straub von der SdK. Im Handelsblatt vom 7.03.2008 wird ein Händler mit den Worten zitiert: „Wenn ich mir Bilanzen anschaue, die zur Hälfte aus Forderungen bestehen, wird mir als BWLer schlecht.“

Spannend werde nun die Bilanzvorlage am 26. März. Straub bezeichnet Euro am Sonntag zufolge die geschäftliche Entwicklung der Thielert AG als „mehr als furchteinflößend.“ Die im SDax notierte Thielert AG brach am Donnerstag nach Bekanntwerden des Urteils um über 40 % ein, konnte jedoch inzwischen einen Teil der Verluste wieder gut machen. BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dazu: „Die aktuellen Entwicklungen bei der Thielert AG bewegen auch uns dazu, mögliche Schadensersatzansprüche für Aktionäre der Thielert AG zu prüfen.“

Quelle: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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