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Bis Silvester noch Eigenheimzulage sichern

Archivmeldung vom 17.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Eigenheimzulage wird nach dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD zum 1. Januar 2006 fallen. Bis zum Jahresende können sich Bauwillige den Zuschuss noch sichern, auch wenn sie erst später mit dem Bau des Hauses beginnen. Darauf weist der Baufinanzierer BHW hin.

Wer sich die staatliche Finanzspritze sichern will, sollte seinen Bauantrag mit den kompletten Bauunterlagen noch vor Jahresschluss beim örtlichen Bauamt einreichen. Trägt der Antrag einen Posteingangsstempel aus 2005, können sich die künftigen Bauherren erst einmal in Ruhe zurücklehnen. BHW-Experte Bernd Neuborn: "Baufamilien mit einem rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Frist eingereichten Antrag behalten ihren Anspruch auf die volle Eigenheimzulage, auch wenn sie erst 2007 oder 2008 mit den Bauarbeiten starten."

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, muss den notariellen Kaufvertrag bis Silvester unterzeichnet haben. Maßgeblich ist dafür das Datum, an dem der Vertrag besiegelt wurde. Um alle acht Förderjahre zu erhalten, müssen die Neueigentümer im Jahr der Vertragsunterzeichnung in ihre Immobilie einziehen. BHW-Experte Neuborn empfiehlt deshalb all denen, die in diesen Wochen kaufen, einen Vertragszusatz: "Im notariellen Vertrag sollte festgelegt werden, dass Nutzen und Lasten, also das wirtschaftliche Eigentum, erst 2006 auf die Käufer übergehen. Damit sichern sie sich die volle Förderung, auch wenn der Einzug erst 2006 vollzogen wird."

Eine fünfköpfige Familie kann sich in dem achtjährigen Förderzeitraum über insgesamt 29.200 Euro freuen. Der Bund zahlt eine jährliche Grundzulage von 1.250 Euro, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten mindestens 125.000 Euro betragen. Ob ein altes Haus gekauft oder ein neues gebaut wird, ist davon unabhängig. Dazu kommen weitere 800 Euro für jedes Kind. Die Einkommensgrenzen betragen für Ledige 70.000 Euro, für Ehepaare 140.000 Euro. Das Finanzamt legt dabei zwei Jahre zu Grunde: das erste Förderjahr sowie das Vorjahr. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte, also die Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten. Kinderreiche Familien werden auch hier bevorzugt: Je Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 30.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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