Bis Silvester noch Eigenheimzulage sichern
Archivmeldung vom 17.11.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Eigenheimzulage wird nach dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD zum 1. Januar 2006 fallen. Bis zum Jahresende können sich Bauwillige den Zuschuss noch sichern, auch wenn sie erst später mit dem Bau des Hauses beginnen. Darauf weist der Baufinanzierer BHW hin.
Wer sich die staatliche Finanzspritze sichern will,
sollte seinen Bauantrag mit den kompletten Bauunterlagen noch vor
Jahresschluss beim örtlichen Bauamt einreichen. Trägt der Antrag einen
Posteingangsstempel aus 2005, können sich die künftigen Bauherren erst
einmal in Ruhe zurücklehnen. BHW-Experte Bernd Neuborn: "Baufamilien
mit einem rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Frist eingereichten
Antrag behalten ihren Anspruch auf die volle Eigenheimzulage, auch wenn
sie erst 2007 oder 2008 mit den Bauarbeiten starten."
Wer
ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, muss den notariellen
Kaufvertrag bis Silvester unterzeichnet haben. Maßgeblich ist dafür das
Datum, an dem der Vertrag besiegelt wurde. Um alle acht Förderjahre zu
erhalten, müssen die Neueigentümer im Jahr der Vertragsunterzeichnung
in ihre Immobilie einziehen. BHW-Experte Neuborn empfiehlt deshalb all
denen, die in diesen Wochen kaufen, einen Vertragszusatz: "Im
notariellen Vertrag sollte festgelegt werden, dass Nutzen und Lasten,
also das wirtschaftliche Eigentum, erst 2006 auf die Käufer übergehen.
Damit sichern sie sich die volle Förderung, auch wenn der Einzug erst
2006 vollzogen wird."
Eine fünfköpfige Familie kann sich in
dem achtjährigen Förderzeitraum über insgesamt 29.200 Euro freuen. Der
Bund zahlt eine jährliche Grundzulage von 1.250 Euro, wenn die
Herstellungs- oder Anschaffungskosten mindestens 125.000 Euro betragen.
Ob ein altes Haus gekauft oder ein neues gebaut wird, ist davon
unabhängig. Dazu kommen weitere 800 Euro für jedes Kind. Die
Einkommensgrenzen betragen für Ledige 70.000 Euro, für Ehepaare 140.000
Euro. Das Finanzamt legt dabei zwei Jahre zu Grunde: das erste
Förderjahr sowie das Vorjahr. Maßgeblich ist die Summe der positiven
Einkünfte, also die Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten.
Kinderreiche Familien werden auch hier bevorzugt: Je Kind erhöht sich
die Einkommensgrenze um weitere 30.000 Euro.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de