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Studie: Banken verstoßen regelmäßig gegen Protokollierungs-Pflicht

Archivmeldung vom 21.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Banken und Versicherungen verstoßen regelmäßig gegen ihre Pflicht, Anlageberatungen umfassend zu protokollieren. Das zeigt eine Studie, die Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) in der kommenden Woche veröffentlichen will, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Wochenend-Ausgabe).

Im Auftrag des Ministeriums hätten Wissenschaftler 1003 Verbraucher befragt, 119-mal Testkäufer zu Banken, Versicherungen und Vermittlern geschickt sowie Untersuchungen von Verbraucherschützern ausgewertet und Gespräche mit Experten geführt. Das Ergebnis sei verheerend ausgefallen. "Keine einzige Dokumentation gibt den Ablauf des Testgesprächs vollständig, richtig, verständlich und übersichtlich wieder", zitiert das Blatt aus der Studie. Nur in jedem vierten Fall hätten die Testkäufer überhaupt ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Sowohl bei Banken als auch bei Versicherungen stellten die Wissenschaftler demnach fest: "Wesentliche Inhalte des Gesprächs, zum Beispiel Empfehlung eines Produkts und deren Begründung, haben Berater in vielen Fällen gar nicht dokumentiert. Andere Gesprächsinhalte wurden unvollständig wiedergegeben."

Verbraucherschutzminister Maas wolle die Regeln zur Protokollpflicht daher nachbessern, heißt es in dem Bericht weiter. "In der Praxis gibt es bei der Beratungsdokumentation offensichtlich große Defizite", sagte Maas dem Blatt. Wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll erhalte, werde der Zweck der Dokumentation nicht erfüllt. Die Ergebnisse der Studie will der Minister dem Bericht zufolge nun mit Branchenvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherverbänden beraten. "Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird."

Seit 2010 müssen Banken ihren Kunden nach jeder Anlageberatung ein Protokoll über den Verlauf des Gesprächs aushändigen. Für Versicherungen gilt diese Pflicht bereits seit 2007.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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