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Magazin: Unterhalt für Scheidungskinder erhöht sich ab 2013

Archivmeldung vom 03.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Unterhalt für Scheidungskinder erhöht sich zum ab 1. Januar. Das erfuhr das Nachrichtenmagazin "Focus" aus dem Umfeld der Unterhaltskommission, die aus mehreren Richtern besteht. Ein Sprecher des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf sagte "Focus": "Der exakte Erhöhungsbetrag pro Altersstufe und Kind wird gerade noch von den Experten ermittelt."

Das Gericht veröffentlicht regelmäßig die "Düsseldorfer Tabelle" als richterliche Empfehlung für Unterhaltszahler. Der Berliner Rechtsanwalt Norbert Bierbach sagte "Focus", er rechne "im Schnitt mit acht bis zehn Euro mehr pro Kind im Monat".

Ein unterhaltspflichtiger Vater mit mittlerem Einkommen müsste dann für ein 15-jähriges Kind monatlich 430 Euro statt bisher 420 Euro zahlen. Die Unterhaltshöhe orientiert sich auch am Hartz-IV-Satz, der zum Januar um acht Euro steigen wird. Der Betrag wird auf Einkommens- und Altersstufen in der "Düsseldorfer Tabelle" unterschiedlich angerechnet. Am monatlichen Selbstbehalt für arbeitende Unterhaltszahler von 950 Euro soll sich nichts ändern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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