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BLL: Lebensmittelwirtschaft sieht sich bei der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes unangemessen benachteiligt

Archivmeldung vom 09.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Lebensmittelwirtschaft unterstützt das Ziel einer sachgerechten Verbraucherinformation und belegt dies durch eine Vielzahl täglicher Direktkontakte mit Verbrauchern durch persönliche Ansprache, Telefon, E-Mail oder über das Internet. Anlässlich der heutigen Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum Verbraucherinformationsgesetz warnt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) aber vor einer Existenzgefährdung betroffener Unternehmen. Zugleich befürchtet der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit durch zu weitgehende gesetzliche Informationsrechte.

BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus Girnau betont: "Im Verbraucherinformationsgesetz geht es nicht um die Abwehr von akuten Gesundheitsgefahren für Verbraucher, bei der schnelles Handeln zwingend erforderlich ist. Vielmehr geht es um Informationsbegehren ohne zeitlichen Handlungsdruck. Da frühzeitige, ungesicherte Informationsoffenlegung oder Fehlinterpretationen für die Betroffenen unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben können, kommt in diesen Fällen den verfassungsmäßig verbürgten Rechten der Unternehmen eine höhere Bedeutung zu. Das Image von Unternehmen oder Marken darf daher nicht in ungerechtfertigter Weise beschädigt werden!" Deshalb bleibe auch künftig die Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs von Informationsinteressen der Verbraucher und legitimen Schutzinteressen der Firmen unverzichtbar.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt demgegenüber das Ziel eines angemessenen Interessenausgleichs zugunsten einer einseitigen Belastung der Wirtschaft auf. So sollen Anhörungs- und Äußerungsrechte sowie Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung geopfert werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von erheblicher Bedeutung für den Wert eines Unternehmens sind und daher verfassungsrechtlich besonderen Schutz genießen, sollen in ihrem Schutzumfang in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden. Außerdem sollen im Falle eines Verdachts des Vorliegens bestimmter Rechtsverstöße (z. B. bei Grenzwertüberschreitungen) noch während des laufenden Verfahrens ohne Anhörung des Betroffenen Namen veröffentlicht werden. Dies soll automatisch, also ohne eine behördliche Interessensabwägung im Einzelfall, erfolgen. Angesicht der drohenden wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen und der fehlenden Eilbedürftigkeit erscheint dieses Vorgehen rechtlich bedenklich.

Die Lebensmittelwirtschaft sieht daher in den genannten Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.

Quelle: BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (ots)

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