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Rechtsgutachten: Brüsseler Designvorschrift für Getränkeverpackungen verstößt gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 13.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rechtsgutachten: Brüsseler Designvorschrift für Getränkeverpackungen verstößt gegen EU-Recht / Udo Kremer, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen (VDM). Bild: "obs/Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM)"
Rechtsgutachten: Brüsseler Designvorschrift für Getränkeverpackungen verstößt gegen EU-Recht / Udo Kremer, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen (VDM). Bild: "obs/Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM)"

Die Brüsseler Pläne zur Einführung einer Designvorschrift für fest mit Getränkeverpackungen verbundene Verschlüsse verstoßen gegen EU-Recht. Dies hat ein aktuelles Rechtsgutachten ergeben, das vom Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) in Auftrag gegeben wurde. "In verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Dänemark wird das von der EU angestrebte Ziel, 90 Prozent der Einwegplastikflaschen zu sammeln, heute bereits erfüllt", erklärt Udo Kremer, Geschäftsführer des VDM.

"Mit den von den EU-Institutionen verfolgten Zielen, die Vermüllung durch Plastikflaschen zu vermeiden, stimmen wir vollkommen überein, aber eine verpflichtende Designvorgabe für fest verbundene Verschlüsse - zusätzlich zur Festlegung von Sammelquoten - würde eine riesige, unnötige Belastung für zahlreiche kleine und mittlere Getränkeabfüllbetriebe in ganz Europa bedeuten. Deshalb stellt eine solche Designvorgabe eine klare Verletzung grundlegender EU-Rechtsprinzipien dar", unterstreicht Kremer.

Das vom VDM beauftragte Rechtsgutachten offenbart schwerwiegende rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der im EU-Richtlinienvorschlag zu Einwegplastik enthaltenen Vorschrift. Nach dem Rechtsgutachten verstößt die Einführung einer Designvorgabe für fest mit Getränkeverpackungen verbundene Verschlüsse nicht nur gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU, sondern auch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit. Tatsächlich werden einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung zufolge, die aktuell in Deutschland durchgeführt wurde, 96,6 Prozent der zurücklaufenden Einwegplastikflaschen bereits mit Verschlüssen zurückgegeben.

In einer von PricewaterhouseCoopers für die European soft drinks industry (UNESDA) und die European Federation of Bottled Waters (EFBW) durchgeführten Studie wurden die beträchtlichen ökologischen und ökonomischen Kosten für die Umsetzung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen verpflichtenden Designvorgabe für Getränkeverpackungen herausgestellt. Allein in der deutschen Mineralbrunnenbranche wären mehr als 200 überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) betriebene Abfülllinien für Einwegplastikflaschen betroffen. "Eine verpflichtende Designvorgabe für Verschlüsse würde nicht nur die Existenz vieler KMU gefährden, sondern auch zu einer enormen Fehlallokation von Ressourcen in ganz Europa führen, während gleichzeitig massive Investitionen zum Aufbau wirksamer Pfand- oder anderer Rücknahmesysteme benötigt werden", betont Kremer.

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen vertritt die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Mineralbrunnenbranche. Die zu einem großen Teil mittelständisch geprägten deutschen Mineralbrunnen füllen über 500 verschiedene Mineral- und 34 Heilwässer sowie zahlreiche Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke ab. Mit rund 12.500 Arbeitnehmern sind sie wichtige Arbeitgeber der Ernährungsindustrie.

Quelle: Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) (ots)

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