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Zoll ermittelt bei Tochterfirma der Deutschen Post

Archivmeldung vom 20.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Fahnder des Hauptzollamtes Gießen ermitteln laut eines Berichts des "Handelsblatts" gegen eine Tochterfirma der Deutschen Post in Königstein. Wie die Zeitung in ihrer Donnerstagsausgabe schreibt, durchsuchten die Fahnder das Siegfried Vögele Institut (SVI), eine hundertprozentige Tochter des Staatskonzerns. Das Institut verwies Anfragen des "Handelsblatts" hierzu an die Deutsche Post.

Die Post bestätigte die Ermittlungen. "Es trifft zu, dass das Hauptzollamt Gießen derzeit Vorwürfe gegenüber dem Siegfried-Vögele-Institut prüft, die sich auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen einiger Mitarbeiter beziehen", sagt Konzernsprecher Dirk Klasen. "Hierbei unterstützen wir die Behörde vollumfänglich und haben alle notwendigen Informationen zur Klärung des Sachverhalts zur Verfügung gestellt." Konkret geht es um Mitarbeiter, die für die Deutsche Post den E-Postbrief vertreiben.

Dem "Handelsblatt" liegen nach eigenen Angaben wohl Belege vor, nach denen Vertriebler mit Visitenkarte und E-Mail-Signaturen der Deutschen Post auftraten, mit dem Post-Firmenwagen vorfuhren und von Post-Beschäftigten Arbeitsanweisungen bekamen. Doch auf dem Papier waren sie Angestellte des Vögele-Instituts. Arbeitsrechtler wähnen hinter einem solchen Konstrukt ein Leiharbeitsverhältnis. "Wenn eine Konzerntochter auch nur einen Mitarbeiter dauerhaft an die Mutter verleiht, braucht die Tochter eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung", sagte Wolfgang Däubler, Professor für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht der Universität Bremen.

Nun drohen der Deutschen Post und ihrer Tochter Konsequenzen. "Sollte sich der Verdacht der Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis bestätigen, bestünde kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb", sagt Arbeitsrechtler Däubler. Zudem hätten die Betroffenen das Recht, im Nachhinein entgangene Löhne der letzten drei Jahre erstattet zu bekommen. Bestätigt sich der Verdacht, könnte der Zoll auch ein Ordnungsgeld gegen das SVI verhängen. Zudem ist ein Strafverfahren möglich. Denn sollten die Institutsbeschäftigten zu niedrige Löhne erhalten haben, hätte das SVI einen Teil der Sozialbeiträge unterschlagen – eine Straftat. Nach Auskunft von Mitarbeitern des Siegfried Vögele Institut verdienten sie deutlich weniger als es der Haustarifvertrag der Post für ihre Kollegen vorsah.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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