Dank Sonderregeln: Unternehmensinsolvenzen gehen zurück - Verbraucherinsolvenzen explodieren
Archivmeldung vom 10.12.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićVon Januar bis September 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 10 682 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 14,5 % weniger als im entsprechenden Zeitraum 2020 und 25,7 % weniger als 2019. Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, bis September 2021 fort.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich von Januar bis September 2021 auf rund 45,5 Milliarden Euro. Im entsprechenden Zeitraum 2020 hatten sie noch bei etwa 39,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis September 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als in den ersten neun Monaten 2020.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September 2021 im Baugewerbe mit 1 821 Fällen (Januar bis September 2020: 1 988; -8,4%). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 1 593 Verfahren (Januar bis September 2020: 2 020; -21,1 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1 141 Insolvenzen gemeldet (Januar bis September 2020: 1 347; -15,3 %).
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Dezember 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.
Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis spätestens 31. Januar 2022 ausgesetzt.
43,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzverfahren im November 2021 gegenüber Vormonat
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im November 2021 stieg diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 43,8 % gegenüber Oktober 2021, nachdem sie zuletzt gesunken war (-29,2 % im Oktober 2021 gegenüber September 2021).
Im Vergleich zu November 2020 lag die Zahl im November 2021 um 20,3 % höher. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu November 2019 (-29,4 %) geführt hatte.
74,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 als im Vorjahreszeitraum
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 74,9 % gestiegen. Der deutliche Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber dem Zeitraum Januar bis September 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 um 25,7 %.
Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:
Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)