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Flughafenverband ADV fordert Entlastung kleinerer Flughafenstandorte von wettbewerbsverzerrenden Kosten

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lufthansa Airbus A 380 D-AIMB (Heckansicht)
Lufthansa Airbus A 380 D-AIMB (Heckansicht)

Bild: Torsten Klemm / pixelio.de

Anlässlich ihrer heutigen Frühjahrssitzung in Stuttgart haben die Vorstände und Geschäftsführer der deutschen Verkehrsflughäfen die Bedeutung der kleineren Flughafenstandorte für Reisende, Wirtschaft und Regionen unterstrichen. Fazit: Die kleineren Flughafenstandorte sind ein unverzichtbares Bindeglied im deutschen Flughafennetz. Große sowie kleine Luftverkehrsstandorte müssen in ihrer Entwicklung gestärkt und von einseitigen nationalen Belastungen befreit werden.

Das polyzentrische Flughafennetz in Deutschland mit seinen sich ergänzenden kleineren und größeren Flughafenstandorten hat sich über Jahrzehnte entwickelt und bleibt auch in Zukunft gefragt. Allerdings führen veränderte Rahmenbedingungen wie eine zunehmende Airline-Konsolidierung, die jüngsten Insolvenzen von Airlines sowie steigende Kosten für Flugsicherung und Luftsicherheit dazu, dass sich das Flughafensystem anpassen muss.

Hierzu fasst Dr. Stefan Schulte, Präsident des Flughafenverbandes ADV und Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, die Beratungen zusammen: "Was wir jetzt brauchen, ist eine bedarfsorientierte und nachfragegerechte Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandorts Deutschland. Dabei sind alle Flughäfen - große und kleine - unter Berücksichtigung ihrer regionalen Bedeutung einzubeziehen. Gleiches gilt für Kostenentlastungen. Hier muss Deutschland aufholen, um dem sich immer weiter verdichtenden Wettbewerb im Luftverkehr standzuhalten. Bundes- und Landesregierungen sind aufgerufen, auch kleinere Flughäfen von wettbewerbsverzerrenden Kosten zu befreien". Dabei zielt Schulte auf Kostenpositionen ab, die im Ausland häufig von staatlichen Stellen übernommen werden. Dazu zählen Kosten für Luftsicherheit, Flugsicherung und Feuerwehr. "Es kann nicht sein, dass diese hoheitlichen Aufgaben in anderen EU-Staaten von der öffentlichen Hand finanziert werden, bei uns aber voll unter das EU-Beihilferecht fallen", so Schulte weiter.

Die im Flughafenverband ADV zusammengeschlossenen Standorte richten einem eindringlichen Appell an die EU-Kommission, die in diesem Jahr anstehende Evaluierung der EU-Beihilfeleitlinien mit Weitsicht vorzunehmen. Die jüngsten Airline-Insolvenzen haben zu einem Verkehrsrückgang geführt. Davon sind insbesondere kleinere Flughafenstandorte betroffen. Die Airline-Konsolidierung verschärft die Situation. Ein pauschales Urteil zur Daseinsberechtigung von kleineren Flughäfen anhand von rein betriebswirtschaftlichen Kennzahlen vorzunehmen, ist voreilig und greift zu kurz. Vielmehr sollten die Beihilferegelungen der neuen Marktsituation entsprechend bewertet und angepasst werden. Betroffenen Flughäfen muss langfristig die Möglichkeit gegeben werden, ihren Standort weiterzuentwickeln. Tourismus und zahlreiche Wirtschaftszweige verlangen eine verlässliche Konnektivität sowohl im inländischen als auch ausländischen Luftverkehr, um eigene Entwicklungen voranzutreiben. Dabei nimmt die enge Verflechtung von großen Drehkreuzen und kleineren Regionalflughäfen mit ihren unterschiedlichen Funktionen eine Schlüsselrolle ein. Sie sind in ihrer Gesamtheit wichtig für wirtschaftliche Prosperität in Deutschland.

Quelle: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen (ots)

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