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Mindestlohn: IG-Metall-Chef fordert Klagerecht für Gewerkschaften

Archivmeldung vom 16.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der neue IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel fordert ein Klagerecht für die Gewerkschaften, um sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn künftig tatsächlich bezahlt wird. Wetzel sagte "Bild am Sonntag": "Es muss flächendeckende Kontrollen geben, ob tatsächlich überall der Mindestlohn gezahlt wird. Das dürfen wir nicht dem Staat alleine überlassen. Deshalb braucht es ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. Dann verklagt nicht die Friseurin ihren Chef, sondern die Gewerkschaft kann den Mindestlohn für sie durchsetzen."

Ausnahmen beim Mindestlohn soll es nach dem Willen des Gewerkschaftschefs nur in Einzelfällen geben dürfen: "Im Koalitionsvertrag sind keine Ausnahmen vorgesehen. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren darauf bestehen, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro auch tatsächlich flächendeckend kommt. Ausnahmen sollten, wenn überhaupt nötig, von der Mindestlohnkommission und nicht von der Politik beschlossen werden."

Das Argument, ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn gefährde die Tarifautonomie wollte Wetzel nicht gelten lassen: "Grundsätzlich soll der Staat erst dann eingreifen, wenn die Zivilgesellschaft etwas nicht geregelt bekommt. Bei den Niedriglöhnen ist das leider der Fall. Sicher waren da auch die Gewerkschaften zu schwach, aber vor allem gibt es große Bereiche in Deutschland, in denen gar keine Arbeitgeberverbände mehr existieren, mit denen wir Tariflöhne vereinbaren können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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