Gläubiger klagen gegen Sanierungsplan bei Pfleiderer
Archivmeldung vom 19.07.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtEinen Tag vor der für Donnerstag angesetzten Hauptversammlung drohen Anleihebesitzer den Sanierungsplan des angeschlagenen Holzverarbeiters Pfleiderer zu vereiteln. Das berichtet die Zeitung "Die Welt". Die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke kündigte an, am Mittwoch beim Landgericht Frankfurt eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse einer Gläubigerversammlung vom 20. Juni einzureichen, auf der die Gläubiger beschlossen hatten, von ihnen gehaltenen Firmenanleihen in Aktien des Unternehmens umzutauschen. Den Anwälten von Göddecke zufolge wurden auf der Gläubigerversammlung nicht alle formalen Bedingungen erfüllt.
Die Anwälte beanstanden, Pfleiderer habe den Beschluss der Gläubigerversammlung, das vor zwei Jahren überarbeitete Schuldverschreibungsrecht anzuwenden, nicht in der Anleihen-Urkunde vermerkt. Dieses neue Recht ermöglichte erst die Entschuldung. "Es wurde einfach eingeladen und gesagt: Wir beschließen jetzt das neue Recht und dann wenden wir es sofort an", sagt Anwalt Daniel Vos der "Welt" (Mittwochausgabe).
Zum anderen bemängelt Vos, dass den Gläubigern nicht genügend Informationen vorgelegt worden seien, um die Geschäftsentwicklung von Pfleiderer bewerten zu können: "Wer Aktien kauft, schaut sich vorher die Unternehmenszahlen genau an. Das wollten auch die Anleihegläubiger tun. Doch der Konzernabschlussbericht für 2010 und das erste Quartal 2011 wurden nicht vorgelegt. Die im Strategiebericht von Roland Berger enthaltenen Firmenprognosen waren allesamt geschwärzt. Auf dieser Grundlage kann kein objektiv handelnder Gläubiger eine Entscheidung treffen." Die Klage droht die Durchführung des Sanierungsplans von Pfleiderer zu gefährden.
Hedgefonds und Banken, die einen Großteil der erstrangig besicherten Schulden halten, bestehen darauf, dass bis zum 30. Juni 2012 der Sanierungsplan umgesetzt sein muss. Ausdrücklich verwies Pfleiderer in einer Einladung zur Gläubigerversammlung darauf, dass bis dahin mögliche Anfechtungsklagen entweder beendet oder aufgrund Gerichtsbeschluss nicht mehr vollziehbar sein dürften. Pfleiderer äußerte sich zunächst nicht zu der drohenden Klage.
Quelle: dts Nachrichtenagentur