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Reinemund: Zeitnahe Betriebsprüfung zügig angehen

Archivmeldung vom 28.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: de.bundestag.de © Dr. Birgit Reinemund/ Thomas Raffler
Bild: de.bundestag.de © Dr. Birgit Reinemund/ Thomas Raffler

Zu den Forderungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nach schnelleren Steuerprüfungen erklärt die Finanzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit REINEMUND: Die Forderung der Wirtschaft nach insgesamt kürzeren Prüfungsperioden ist gut nachvollziehbar, um schneller Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen herzustellen. Dies stellt die Finanzverwaltung personell und organisatorisch vor große Herausforderungen und ist dennoch unser erklärtes Ziel.

Ein wichtiger, kurzfristig umsetzbarer Schritt, ist die Überführung der zeitnahen Betriebsprüfung aus dem Pilotprojektstatus einzelner Bundesländer in die bundesweite Umsetzung. Dies ist eine Kernforderung der FDP-Bundestagsfraktion und festgeschrieben im Koalitionsvertrag. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll das Institut der zeitnahen Betriebsprüfung nun erstmals definiert und ein bundeseinheitlicher Standard formuliert werden. Allerdings eignet sich dieses Instrument nicht für alle Betriebsarten. Anwendbar und geeignet ist eine beschleunigte Betriebsprüfung insbesondere bei Unternehmen, die in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die bisher erfolgreichen Pilotprojekte bei Großunternehmen haben gezeigt, dass eine zeitnahe Prüfung eine schnellere Rechts-und Planungssicherheit für Unternehmen gewährleistet und frühzeitig Informationen über mögliche Nachzahlungen liefert. Es ist daher an der Zeit, diese für die Betriebe freiwillige Möglichkeit zügig umzusetzen.

Quelle: FDP-Bundestagsfraktion

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