GEW-Vizechef Keller: Hamburger Initiative gegen Kurzzeitverträge für Doktoranden nicht ausreichend
Archivmeldung vom 21.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn einem Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Samstagausgabe) bezeichnete der Hochschulexperte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Andreas Keller die Verpflichtung Hamburgs, Doktoranden künftig nicht mehr mit Kurzzeitverträgen abzuspeisen, als überfällig, aber nicht ausreichend. Alle Promotionsstellen sollen grundsätzlich drei Jahre lang laufen - mindestens die Hälfte dieser Zeit müssen die Doktoranden ihrer Dissertation widmen können. Mit dieser Selbstverpflichtung will Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft bekämpfen.
Bundesweit würden 90 Prozent der Angehörigen des akademischen Mittelbaus auf befristeten Stellen mit oftmals unzureichender Bezahlung arbeiten, kritisierte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Keller. Notwendig sei daher eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das zum Einfallstor für prekäre Beschäftigungsbedingungen geworden sei. "Wir brauchen verbindliche rechtliche Vorgaben: Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung in der Arbeitszeit", fordert Keller.
Die Hochschulen könnten sich nicht damit herausreden, dass die staatliche Grundfinanzierung unzureichend sei und immer mehr Geld in befristete Projekte wie die Exzellenzinitiative flössen, die die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen destabilisierten, so Keller weiter. "Dennoch können sich die Unis nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Jahrelang haben die Rektoren nach mehr Autonomie in Haushalts- und Personalangelegenheiten gerufen und sie schließlich bekommen. Jetzt müssen sie zeigen, dass sie mit der Autonomie verantwortungsbewusst umgehen können."
Quelle: neues deutschland (ots)