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Gutachten: Tegel muss nach BER-Eröffnung nicht zwingend schließen

Archivmeldung vom 31.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“  Bild: Axel Mauruszat / de.wikipedia.org
Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ Bild: Axel Mauruszat / de.wikipedia.org

Der Berliner Flughafen Tegel kann, soweit Bund und Brandenburg zustimmen, womöglich auch nach Eröffnung des neuen Großflughafens BER weiter betrieben werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Berliner Abgeordnetenhaus, berichtet der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Dem Gutachten zufolge könne "von der bisher vorgesehenen Schließung des Flughafens Tegel abgesehen werden".

So stehe der Planfeststellungsbeschluss von 2004 "einem Weiterbetrieb nicht entgegen". Auch der sogenannte Konsensbeschluss von 1996 sei kein Hindernis. Damals hatten Berlin, Brandenburg und der Bund den Bau des BER zum "Single-Airport" beschlossen und die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel vereinbart.

Laut Gutachten war dieser Konsensbeschluss jedoch lediglich "eine politische Absichtserklärung oder Willensbekundung". Eine "rechtliche Bindungswirkung" gebe es nicht. Der Berliner Senat dagegen will am Konsensbeschluss festhalten. Tegel soll deshalb sechs Monate nach Eröffnung des BER stillgelegt werden.

Das bislang unbeachtete Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes stammt aus dem Jahr 2013. Es unterstützt die Argumentation eines Berliner Volksbegehrens, welches sich für die Offenhaltung Tegels engagiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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