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Berliner werden tausendfach Opfer von modernen Posträubern

Archivmeldung vom 16.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Mehr als 15.000 mal haben im letzten Jahr in Berlin Täter unter fremden Namen im Internet Waren bestellt und sich damit Zugang zu teuren Markenartikeln verschafft. Der Schaden für die Opfer liegt oft bei mehreren tausend Euro. Denn sind die Pakete in die Hände der Täter gelangt, haben es die Betroffenen oft schwer, nachzuweisen, dass sie nicht der Besteller der Ware waren. Nur ein Drittel der Fälle wird aufgeklärt. Trotzdem sollte man auf keinen Fall für die nicht bestellte Ware zahlen, raten Verbraucherschützer. Das berichtet das rbb-Verbraucher-Magazin SUPER.MARKT in seiner aktuellen Ausgabe.

Die Täter haben zuvor ausspioniert, ob ein Bewohner über längere Zeit abwesend ist. Dann bestellen sie auf dessen Namen teure Markenartikel. Landet die bestellte Ware beim Nachbarn, weil der Empfänger nicht da ist, geben sich die Täter als Verwandter oder Lebenspartner aus, um so an die Ware zu kommen. Die neue Möglichkeit, den Weg der Pakete online zu verfolgen trägt dazu bei, dass die Tätern sogar den Paketboten bereits an der Tür abfangen können. Erleichtert wird der sogenannte Warenkreditbetrug dadurch, dass viele Nachbarn Pakete und Päckchen für abwesende Mieter entgegen nehmen. "Lässt sich der Nachbar die Identität desjenigen, der das Paket abholt, nicht nachweisen, handelt er grob fahrlässig und muss Schadensersatz zahlen", sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Während die privaten Opfer nur über eine Anzeige bei der Polizei und viel Papierkrieg nachweisen können, dass sie die Bestellungen nicht ausgelöst haben, zeigen immer weniger Firmen den Diebstahl an. Laut LKA Berlin haben viele Anbieter den Verlust von Waren durch den so genannten Bestellbetrug bereits mit einkalkuliert - also zu Lasten aller Kunden.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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