Gerichtspräsidentin mahnt Unternehmen zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes
Archivmeldung vom 07.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat Unternehmen ermahnt, das geltende Arbeitszeitgesetz einzuhalten. "Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten permanent nach Dienstschluss in die Pflicht nehmen, machen in der Arbeitsorganisation etwas falsch", sagte Schmidt im Gespräch mit der F.A.Z. "Es ist vorrangig Aufgabe der Vorgesetzten, dafür zu sorgen, dass die vertraglich geschuldete Leistung in der Arbeitszeit erledigt werden kann."
Nach den geltenden Regeln dürfen Arbeitnehmer nur acht Stunden am Tag arbeiten, in Ausnahmefällen auch einmal zehn Stunden. Außerdem brauchen sie eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Daran halten sich viele Unternehmen jedoch nicht, besonders wenn es um E-Mails nach Dienstschluss geht. Derzeit gebe es in diesem Bereich ein "großes Vollzugsdefizit", kritisierte Deutschlands oberste Arbeitsrichterin in der F.A.Z. In den Ländern sind dafür die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Deren personelle Ausstattung lasse es nicht immer zu, dass häufig und effektiv genug kontrolliert wird.
Äußerst skeptisch zeigt sich die Richterin gegenüber Plänen der großen Koalition, eine Zersplitterung der Gewerkschaftslandschaft durch ein Gesetz zu verhindern. "Die Tarifeinheit ist darauf angelegt, Gewerkschaftskonkurrenz zu verhindern," sagte sie. Das sei ein schwerwiegender Eingriff in die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit. "Ein solcher Eingriff ist möglich, muss aber gerechtfertigt werden. Die Rechtfertigungen, die bisher zu vernehmen waren, reichen dafür aus meiner Sicht nicht aus," stellte Schmidt klar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur