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Hartz IV: Langfristig zu niedrig und nicht zeitgemäß

Archivmeldung vom 08.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Entgegen der Behauptungen der Bundesregierung, dass Hartz IV völlig zum Leben ausreiche, äußern sich Arbeitslosenvertreter: Die Regelleistungen seien nicht zeitgemäß und reichen nicht einmal für die Grundsicherung.

Während der Berliner SPD-Finanzsenator Thilo Sarrazin weiter an seiner Meinung festhält, mit dem Regelsatz bei Hartz IV der Sozialleistung könne man gut über die Runden kommen, gießt die Bundesregierung mit ihrem Existenzminimumbericht weiteres Öl ins Feuer. Der Bericht legte die Erhöhung um opulente sieben Euro für 2009 und weitere neun Euro im Jahr 2010 nahe.

Nicht nur bei der Linkspartei zeigt man sich von diesen Plänen wenig begeistert, denn auch die Arbeitslosenvertretungen im Lande sprechen sich deutlich dafür aus, dass in dem Bericht wesentliche bedeutende Faktoren nicht berücksichtigt worden seien. Schon an sich sei Hartz IV nicht zeitgemäß und nicht „armutsfest“ als Grundsicherung für die Arbeitslosen – und zunehmend auch Arbeitnehmer, die sonst nicht genug verdienen, wie wir seit den Berichten dieser Woche wissen.

Zum Existenzminimum müssen aus Sicht der Arbeitslosenverbände in Deutschland auch die Kosten für Wohnen, Lebensmittel und Bekleidung gehören. Eine Anrechnung des Kindergeldes auf die Bezüge des Hartz IV Regelsatzes halten die Interessenvertreter für ein würdeloses Vorgehen. 450 Euro halten die Arbeitslosenvertretungen für das Minimum, das es zum Überleben in Deutschland braucht.

Als Hartz IV-ler sei es den Menschen schon heute kaum möglich, am kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen. Schwer wiegt bei langer Arbeitslosigkeit, dass neue Haushaltsgeräte nicht mehr wie bei der anfänglichen Sozialhilfe als Sonderbedarf geltend gemacht werden können. Solche Ausgaben sind aus nachvollziehbaren Gründen mit dem Regelsatz für Hartz IV nicht finanzierbar. Von den Summen etwas zu sparen jedenfalls, wird kaum einem Bezieher für den Notfall gelingen.

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