HypoVereinsbank wegen arglistiger Täuschung verurteilt
Archivmeldung vom 21.09.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin schlimmeres Urteil kann es für eine Bank kaum geben. Die HypoVereinsbank bekam nun von Deutschlands höchsten Richtern zum ersten Mal rechtsverbindlich aufs Butterbrot geschmiert, dass sie die eigenen Kunden beim Immobiliengeschäft wissentlich arglistig getäuscht habe.
Der Bankensenat des Bundesgerichtshofes urteilte: "Wegen eines aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung" muss die HypoVereinsbank ihren Darlehenskunden Schadenersatz leisten (Aktenzeichen XI ZR/ 342/10 vom 5. Juli 20119).
Der heutige Rentner und frühere Siemens-Softwareberater Pablo Rosemeier und seine Frau Gloria aus Windach am Ammersee glaubten vor 18 Jahren den Bildern und Angaben aus einem Hochglanzprospekt über eine vermietete Wohnung zum Steuernsparen und als Altersvorsorge in Langerwehe zwischen Köln und Aachen. Überreicht wurde ihnen der Prospekt von angeblich unabhängigen Treuhändern der Firma CBS Steuerberatungs GmbH aus Köln.
Die Treuhänder waren aber in Wirklichkeit Profivermittler der HypoVereinsbank, die lediglich das "Kapitalanlagepaket" der Bank vermitteln sollten. Im Prospekt, also dem "Kapitalanlagepaket" der Bank, wie aus internen Unterlagen hervorgeht, die dem Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich vorliegen, der gegen die HypoVereinsbank mehrere tausend Anleger vertritt, stand geschrieben, dass die Wohnung in Langerwehe eine garantierte Miete von umgerechnet 7,50 Euro erzielen würde. Die Hausverwaltung musste aber den Käufern nach ein paar Monaten mitteilen, dass tatsächlich maximal nur 2,50 Euro erzielbar seien.
Das Ehepaar Rosemeier bekam 1993 wie alle Käufer eine hundertprozentige Finanzierung von umgerechnet 93.000 Euro für eine 36-Quadratmeter-Chaletneubauwohnung. 13 Jahre später musste die Wohnung zwangsversteigert werden. Der Erlös im Jahre 2006: 7.500 Euro.
Zehn Jahre mussten die Rosemeiers sich durch alle Instanzen kämpfen und bekamen nun 18 Jahre nach dem Schrottimmobilien-Kauf späte Genugtuung. Mit dem Geld aus dem Schadenersatz wollen sich die Rentner auf keinen Fall eine Wohnung kaufen. Gloria Rosemeier: "Wir genießen unser Rentnerleben." Die Wut auf ihre Bank bleibt. Pablo Rosemeier: "Einfach schäbig, wie die uns übern Tisch gezogen haben, ohne Skrupel."
Die HypoVereinsbank stellt das Urteil als Entscheidung dar, die nur für einen Einzelfall gelte. Das sieht Reiner Fuellmich ganz anders. Er sieht in dem von ihm erstrittenen Urteil einen wichtigen Durchbruch, der weit über den Einzelfall hinausgehe. "Denn die Erwerber dieser Wohnanlage können alle Schadensersatzansprüche geltend machen, weil sie alle mit den arglistig täuschenden Prospekten geworben wurden." Darüber hinaus habe dieselbe Vertriebsfirma, die hier für die Hypobank die Darlehen vermittelt habe, "in zigtausenden weiteren Fällen mit genau exakt wortgleichen Prospekten gearbeitet. Und sie hat immer die Miete ins Blaue hinein kalkuliert, sodass jeder, der dieses Urteil hat und der von dieser Vertriebsfirma mit diesen Prospekten geworben wurde, Möglichkeiten hat, Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung über die Miete durchzusetzen."
Was die Immobilien-Experten zu dem Urteil sagen, lesen registrierte GoMoPa-Mitglieder hier.
Quelle: Goldman Morgenstern & Partners Llc (GoMoPa) / Siegfried Siewert